Neue Auflage von “Der Traktor im Straßenverkehr”

Die nun 16. Auflage enthält die Inhalte der 62. Novelle zur Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung

Die neue Broschüre ©ÖKL
Die neue Broschüre ©ÖKL
Nicht alle gesetzlichen Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes sind für landwirtschaftliche Fahrzeuge bedeutsam. Dies sind jene Fahrzeuge, die zur Verwendung im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bestimmt sind und als lof-Fahrzeuge bezeichnet werden. Die wichtigsten Regeln sind in der kompakten Broschüre “Der Traktor im Straßenverkehr” zusammengestellt. Die nun 16. Auflage enthält die Inhalte der 62. Novelle zur Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV), die am 20. Oktober 2016 ausgegeben wurde. Bestellt werden kann der neue Folder (Preis: sechs Euro, 64 Seiten, lieferbar ab 30. November) über Tel. 01/505 18 91 oder office@oekl.at und www.oekl.at

Vorschriften: Beispiele für neue Regeln

• Transporte von abgebauten Schneidwerken durch Mähdrescher oder Zugmaschinen mit dafür vorgesehenen gezogenen Geräten benötigen bis zu einer Breite von 3,30 Metern (m) und einer Länge von 24 m keine Ausnahmebewilligung des Landeshauptmannes.
• Reflektierende Warnmarkierungen: Die Fläche einer Markierung hat entweder mindestens 0,1 m2 oder 280 x 280 Millimeter zu betragen.
• Bei landwirtschaftlichen 40 km/h-Anhängern muss die erste Begutachtung nach § 57a KFG nach drei Jahren durchgeführt werden. Danach muss jedoch der Anhänger nur mehr alle zwei Jahre zur § 57a Überprüfung.

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