Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat vergangene Woche die Teilschuld der Hundehalterin als auch des Almbauern nach der tödlichen Kuhattacke im Tiroler Pinnistal 2014 bestätigt. Obwohl das strafrechtliche Verfahren gegen den betroffenen Landwirt rasch eingestellt wurde, hat das zivilrechtliche Verfahren für viele Sorgen und Ungewissheiten bei den Almbewirtschaftern gesorgt. Der Tiroler Bauer musste mehrere hunderttausend Euro Entschädigung an die Hinterbliebenen zahlen. Das Urteil sorgt nachwievor für viel Diskussionsstoff – sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei betroffenen Almbauern. Als Reaktion darauf hat beispielsweise jetzt ein steirischer Almbauer zu einem drastischen Mittel gegriffen und Wanderwege gesperrt. Oberösterreich geht hier einen anderen Weg, wie Agrarlandesrat Max Hiegelsberger am Montag bei einer Pressekonferenz betonte: „Das ist nicht unser Zugang. Wir möchten ein gutes Miteinander auf den Almen sicherstellen. Wanderer sind schließlich gern gesehene Gäste, die oftmals erst eine rentable Bewirtschaftung der Almen ermöglichen.“
„Komplettschutz“ für die OÖ. Almbauern
In Oberösterreich wurde bereits vergangenes Jahr nach dem erstinstanzlichen Urteil die bestehende Wegeerhalter-Haftpflichtversicherung explizit auf „Schadensfälle durch Weidevieh“ ausgedehnt. Nun haben der oberösterreichische Almverein und die OÖ. Versicherung eine Versicherungslösung zur Deckung verbleibender Risiken abgeschlossen. „Mit der Tierhalterhaftpflicht ist es jetzt gelungen für die Mitglieder des Almvereins ein Sicherheitsnetz aufzuspannen“, freute sich Hiegelsberger. Die abgeschlossene Versicherung sieht einen Haftpflichtschutz von 2,5 Millionen Euro pro Schadensfall ergänzend zur landwirtschaftlichen Haftpflicht am Hof des Almbauern vor. „Es handelt sich hier um einen Komplettschutz. Alle denkbaren Varianten der Risikotragung wurden berücksichtigt und sind ab der jetzt anlaufenden Saison abgedeckt“, betonte Generaldirektor Josef Stockinger. Die monatliche Prämie in Höhe von 1000 Euro trägt das Land Oberösterreich. Laut Stockinger gibt es bislang kein ähnliches Versicherungsmodell wie dieses – das Land ob der Enns sei hier damit Vorreiter.
Feßl: „Versicherungsschutz ist lückenlos“
Begeistert von der neuen Haftpflichtversicherung (Details siehe Infokasten) zeigte sich Almobmann Johann Feßl: „Der Versicherungsschutz ist lückenlos. Das ist wichtig für Bauern, Almwirte und alle, die damit befasst sind, die Tiere zu betreuen.“
Denn der subsidiäre Versicherungsschutz bringe einen umfassenden Lückenschluss für Alm- und Weidebetrieb. Dies sei notwendig gewesen, da auf den Almen zumeist Tiere von mehreren Betrieben gehalten werden. Die Betreuung erfolgt daher oftmals nicht durch die Eigentümer der Tiere.
Mit der Wiedereröffnung der Gastronomie seit 15. Mai ist pünktlich zum Saisonstart auch die Bewirtungen auf Almen möglich. „Aktuell sind wir froh, dass wir mit der Bewirtung auf der Alm zeitgerecht beginnen können. Es herrscht aber ziemliche Unsicherheit, wie sich der Sommer entwickeln wird. Ob sich die Menschen heuer eher weniger in die Berge trauen oder uns sogar ein stärkeres Jahr bevorsteht, weil ja Auslandsreisen nur eingeschränkt möglich sind“, so Almbäuerin Martina Platzer von der Steyrsbergerreith in Hinterstoder.
Details
- Die Versicherung übernimmt für den Almbauern sämtliche Rechtskosten – von Anwalt, Gerichten, Sachverständigen bis zur Klärung der Verschuldensfrage.
- Bei Verschulden des Tierhalters und Verpflichtung zu Schadenersatz und Schmerzensgeld tritt die Haftpflichtversicherung für den Almbauern ein und übernimmt die Zahlungen.
- Versichert sind die Mitglieder des OÖ Almvereins mit ihren Almen und Heimweiden in Oberösterreich oder in angrenzenden Bundesländern gelegen. Versichert sind Haftpflichtschäden aus der Weideviehhaltung, egal wer Eigentümer des aufgetriebenen Viehs ist. Versichert ist der tatsächliche Tierhalter, also wer im konkreten Fall die Herrschaft über das Verhalten des Tiers ausübt.
- Bildquellen -
- Stockinger, Feßl, Platzer und Hiegelsberger (v.l.): Land OÖ
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