Moosbrugger: „Wo Österreich draufsteht, muss Österreich drinnen sein!“

LK Österreich Präsident Josef Moosbrugger kritisiert Schlupflöcher in der Primärzutatenverordnung.

Die Lebensmittelindustrie soll ihre ablehnende Haltung gegen die die Regierungspläne zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung aufgeben! Das fordert der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ) Josef Moosbrugger. Moosbrugger reagiert damit auf eine Aussendung des Fachverbands der Lebensmittelindustrie, in der behauptet wurde, dass die Herkunftskennzeichnung bei verpackten Lebensmitteln längst Realität sei. Moosbrugger: „Wenn das so stimmt, warum wehrt sich die Industrie dann so vehment gegen die im Regierungsprogramm verankerten Kennzeichnungspläne?“

Industrie nutzt Schlupflöcher

Tatsache sei, so der LKÖ-Präsident, dass die EU-Primärzutaten-Verordnung gravierende Schlupflöcher aufweise. Prinzipiell gelte zwar, dass die Herkunft einer „Primärzutat“, zu deklarieren ist, wenn sie 50 oder mehr Gewichtsprozent in einem Produkt ausmache. Wenn beispielsweise eine verpackte Wurst eine rot-weiß-rote Fahne aufweist, die Primärzutat Fleisch jedoch nicht aus Österreich kommt, so muss die Herkunft dieses Rohstoffs angegeben werden.
Allerdings seien Markenlogos von dieser Regelung ausgenommen, kritisiert Moosbrugger. Hat beispielsweise ein Wursthersteller eine Österreich-Fahne oder einen Österreich-Slogan im Markennamen oder -logo, so muss er die Herkunft der Primärzutat Fleisch nicht angeben. Moosbrugger: „Gegen solche Trittbrettfahrer wehren wir uns massiv. Wo Österreich draufsteht, muss auch österreichischer Rohstoff drinnen sein!“ Das wäre durch eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der tierischen Primärzutaten Milch, Fleisch, Eier gemäß Regierungsplänen klar geregelt. Deswegen setzen wir uns auch mit Nachdruck für eine solche ein – primär einmal bei Verarbeitungsprodukten und in der Gemeinschaftsverpflegung. „Das Regierungsprogramm ist umzusetzen”, betont Moosbrugger.

AMA-Gütesiegel: Ausweitung auf Brot- und Backwaren

Außerdem stört den LKÖ-Präsidenten an der EU-Primärzutaten-Verordnung die Tatsache, dass etwa Öl, das aus Bestandteilen von importiertem Mais gepresst worden ist, als österreichisches Öl vermarktet werden darf, ohne auf die wahre Rohstoffherkunft hinweisen zu müssen. Gleiches gilt für Brot und Backwaren aus importiertem Getreide. Deswegen plane man auch, das rot-weiß-rote Gütesiegel auf Getreideprodukte und Backwaren auszuweiten. Moosbrugger: „Unsere Bäuerinnen und Bauern haben sich als Tierwohl-, Bio- und Nachhaltigkeits-Weltmeister einen Namen gemacht. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben ein Recht darauf, diese hohe Qualität erkennen und gezielt wählen zu können. Konsumenten-, Bauern- und Tierwohl gehen hierbei Hand in Hand – auch mit Umwelt- und Klimaschutz.“

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  • Gutzuwissen Lko: Gut zu wissen / LK Österreich
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AUTORH.M.
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