Vereinsfunktionäre erleben seit Monaten schwere Zeiten. Der langen Phase des verordneten Nichtstuns folgt nun für Zusammenkünfte ab zehn Personen ein seitenlanger Auflagenkatalog seitens der Behörden. Otto Normalverbraucher fragt sich, warum getestete, geimpfte oder genesene Menschen überhaupt weiteren Vorschriften folgen müssen, wenn ohnehin nur eine, wie in der Verordnung festgeschrieben, „geringe epidemiologische Gefahr“ von ihnen ausgeht.
Diese Vorgaben haben oft mit der Realität wenig zu tun und sind in sich manchmal auch widersprüchlich. So müssen Besucher eines Unterliga-Fußballspiels beispielsweise auf der Tribüne Maske tragen und im Abstand Platz nehmen. Nach dem Schlusspfiff hingegen erlaubt die derzeit geltende Verordnung im Freien ein geselliges, abstandsfreies Biertrinken an den Tischen mit bis zu zehn Personen ohne Maske, weil die Regeln der Gastronomie zum Tragen kommen. Auch medial bekannt wurden die Fälle von Take-away-Aktionen von Feuerwehren, die von der Bezirkshauptmannschaft erst verboten, dann vom Land Tirol wiederum erlaubt wurden.
Nicht zu unterschätzen ist die Frage der personellen Kapazität für die Vorbereitung und die Kontrolle all der vorgeschriebenen Auflagen. In den meisten Vereinen lastet die gesamte Arbeit auf den Schultern einiger weniger. Wer soll denn Maskenpflicht, 3-G-Regel, Registrierungspflicht und Abstandsregeln über Stunden kontrollieren?
Was den Gesundheitsbehörden fehlt, ist die Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten. Daher der Appell an den Gesetzgeber: Bewilligungspflicht für Zusammenkünfte nicht bei der BH, sondern bei der Gemeinde! Denn die Bürgermeister des Landes kennen Vereine und ihr Umfeld besser als Sachbearbeiter in den Bezirkshauptmannschaften.
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