Landeskulturfonds: Kredite für Bewässerungsanlagen

Der Landeskulturfonds bietet Finanzierungen für überbetriebliche Beregnungsanlagen an.

Land Tirol und Landeskulturfonds unterstützen Bewässerungsanlagen.

Hitzeperioden und Trockenheit in Folge des Klimawandels führten in den vergangenen Jahren immer öfter zu gravierenden Ernteverlusten und Ertragseinbußen in der Tiroler Landwirtschaft. Der für die Wasserwirtschaft und den Landeskulturfonds zuständige Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler forcierte deshalb zusätzlich zu den Fördermöglichkeiten des Landes die Erarbeitung eines Darlehensprogramms für die Errichtung von überbetrieblichen Bewässerungs- und Beregnungsanlagen.

Quelle: Tanja Cammerlander
Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler

„Die Bewirtschaftung hochwertiger land- und/oder forstwirtschaftlicher Kulturen erfordert eine bestmögliche Wasserverfügbarkeit, was in immer mehr Regionen Tirols in der natürlichen Form von Niederschlag nicht mehr gewährleistet ist. Sowohl über das Land Tirol als auch über den Landeskulturfonds soll es nunmehr durch Finanzierungshilfen leichter werden, Bewässerungs- und Beregnungsanlagen zu reaktivieren, zu modernisieren oder gänzlich neu zu errichten“, meint dazu der Landeshauptmannstellvertreter. Das Land Tirol bietet Investitionsförderungen für Bewässerungen und Beregnungen, der Landeskulturfonds gewährt Darlehen.

Widerstände verpachtender Grundeigentümer

Quelle: Tanja Cammerlander
LK-Präsident NR Josef Hechenberger

LK-Präsident Josef Hechenberger, der für die Landwirtschaftskammer Vertreter im Kuratorium des Landeskulturfonds ist, begrüßt den Vorstoß: „Diese Hilfestellungen sind notwendig, da der Bau von Bewässerungs- und Beregnungssystemen sehr teuer ist. Häufig stößt die Umsetzung auch auf großen Widerstand bei den Grundbesitzern, weil immer mehr Eigentümer nicht mehr selbst Bewirtschafter, sondern Verpächter der Flächen sind. Insofern sind diese auch weit weniger motiviert, in ihre Flächen zu investieren.“ Vor diesem Hintergrund leistet das Land in Form von Direktzuschüssen und der Landeskulturfonds in Form von Krediten einen Beitrag zur leichteren Umsetzung der Erhaltung, der Reaktivierung oder des Neubaus von gemeinschaftlichen Bewässerungs- und Beregnungsanlagen. Gleichzeitig müssen seitens der Grundeigentümer zu Beginn der Baumaßnahmen weniger Eigenmittel aufgebracht werden.

Wasserrechtliche Bewilligung notwendig

Grundvoraussetzung ist in allen Fällen die wasserrechtliche Bewilligung des Projektes sowie die nach dem Wasserrechtsgesetz vorgesehene Gründung einer Wassergenossenschaft. Die fünf Baubezirksämter werden in dieser Hinsicht behilflich sein. Für die Gewährung einer Förderung in Form von Investitionszuschüssen ist die Abteilung Wasserwirtschaft im Amt der Tiroler Landesregierung zuständig. Für das Jahr 2021 stehen im Rahmen der Konjunkturoffensive und des regulären Budgets 1,5 Millionen Euro für die Unterstützung von Bewässerungen zur Verfügung.

Zu den Krediten für Bewässerungsanlagen über den Landeskulturfonds nennt Fonds-Geschäftsführer Thomas Danzl ein paar Details: „Sowohl die Wassergenossenschaft selbst, als auch die einzelnen Genossenschaftsmitglieder können ab Selbstkosten von 15.000 Euro Kredite beantragen.“ Die maximale Kreditobergrenze berechnet sich aus den Gesamtkosten laut Detailprojekt abzüglich der öffentlichen Förderungen. „Damit ist sichergestellt, dass nicht mehr als die von den Wassergenossenschaften bzw. deren Mitgliedern aufzubringenden Eigenmittel finanziert werden. Die Kredite laufen maximal 20 Jahre und haben einen Effektivzinssatz von aktuell 1,2 %. Eine Sicherstellung der Genossenschaftskredite kann unterbleiben, da diese meist über kein Liegenschaftsvermögen verfügen, die Leistung der jährlichen Beiträge der Grundeigentümer jedoch durch die Behörde erreicht werden kann“, so Danzl.

Informationen über die Umsetzungsschritte bzw. Behördenverfahren sowie mögliche Förderungen des Landes erteilt das Baubezirksamt Imst, Dipl.-Ing. Thomas Walch, Tel. 0 512/508-4751. Über die Kreditfinanzierungen der Landeskulturfonds gibt GF Mag. Thomas Danzl, Tel. 0512/508-3870 oder www.landeskulturfonds.tirol, Auskunft.

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