Kuhattacke: OGH bestätigte Teilschuld des Landwirts

Über das richtige Verhalten auf Almen wird jetzt mehr informiert. Die Rechtslage für Landwirte wurde verbessert
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Pinnistal-Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) bestätigt. Nach strafrechtlichem Freispruch und einem zivilrechtlichen Prozess über alle Instanzen wurde dem betroffenen Landwirt eine Teilschuld zugesprochen.”Obwohl wir uns einen anderen Ausgang erhofft hätten, sind wir von diesem Urteil nicht überrascht”, erklärt Tirols Landwirtschaftskammer (LK)-Präsident Josef Hechenberger. Ihm ist aber wichtig zu betonen, dass das nun gesprochene Urteil eine Einzelfallentscheidung ist und auf einer mittlerweile veralteten Rechtslage beruht

Entscheidung nach alter Rechtslage

Hechenberger: “Der Unfall im Jahr 2014 war ein äußerst tragisches, bedauernswertes Ereignis. Seitdem hat sich viel getan und es wurde auf den verschiedensten Kanälen über das richtige Verhalten auf unseren Almen informiert. Außerdem wurden inzwischen wichtige rechtliche Weichen gestellt, um die Almwirtschaft auch künftig zu ermöglichen, ohne dass sich die Bäuerinnen und Bauern vor einer Klageflut fürchten müssen. Die Eigenverantwortung von Almbesuchern wurde gestärkt und klare Verhaltensregeln festgelegt, Änderungen im ABGB und Almschutzgesetz wurden getroffen. Außerdem gibt es eine Versicherungslösung, die die Bauern im Ernstfall zusätzlich absichert.

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  • 2020 Web Weidevieh: www.almenland.at/
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Quelleaiz.info
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