Um die explodierenden Stromkosten für die Menschen im Land etwas abzufedern, hat der NÖ Landtag in seiner Sondersitzung im Juli einen 11 Cent „Strompreisrabatt“ pro Kilowattstunde, der auf 80 Prozent des statistischen Durchschnittsverbrauchs nach E-Control angewandt wird, beschlossen. Wer kann diesen nun beantragen und wo kann dies erfolgen?
Antragstellung bis 30. September 2023 möglich
Generell gilt, dass der Rabatt über die Stromrechnung bezeihungsweise direkt über das Land NÖ ausbezahlt wird. Die Höhe wird aus der Anzahl der Hauptwohnsitz-gemeldeten Personen berechnet. Das Haushaltseinkommen, die Größe der Wohnung oder der tatsächliche Stromverbrauch werden nicht zur Berechnung der Höhe des Rabatts herangezogen. Die Anzahl der im antragstellenden Haushalt Hauptwohnsitz-gemeldeten Personen ist im formular anzugeben. Durch eine Abfrage beim zentralen Melderegister wird überprüft, ob die antragstellende Person tatsächlich zum 1. Juli ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse hatte und wie viele Personen an der fördergegenständlichen Adresse gemeldet waren.
Anzahl der Personen mit Hauptwohnsitz im Haushalt |
Fördersumme aufgrund des blau-gelben Strompreisrabattes pro Jahr
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1 | 169,58 Euro |
2 | 272,36 Euro |
3 | 374,44 Euro |
4 | 415,80 Euro |
5 | 457,07 Euro |
Für jede weitere per 1. Juli 2022 im selben Haushalt hauptgemeldete Person kommen 41,27 Euro dazu.
Der Antrag für Kunden der EVN, der Wien Energie und des Verbundes muss direkt beim Energieversorger gestellt werden. Für alle anderen Stromlieferanten gilt: Antragsteller müssen ihren Rabatt beim Land NÖ beantragen. Eine Antragstellung bei der EVN ist seit 1. September möglich, Wien Energie und Verbund nehmen Anträge ab 26. September entgegen. Frühestens ab 1. Oktober soll der Zuschuss ausgezahlt werden.
Da die Antragstellung ausschließlich online über ein Webformular möglich ist, sollten im Bedarfsfall Verwandte und Freunde um Unterstützung gebeten werden. Doch auch die Energieversorgungsunternehmen, Gemeindeämter sowie das Bürgerbüro im NÖ Landhaus bieten Hilfestellung bei der Bentragung an.
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