Jetzt den NÖ Strompreisrabatt beantragen

Der Strompreisrabatt, den der NÖ Landtag im Sommer beschlossen hat, kann jederzeit beantragt werden. Hier eine kurze Zusammenfassung, wie Sie zu ihrem Geld kommen.

Die Strompreise gehen durch die Decke, das Land NÖ schafft Abhilfe.

Um die explodierenden Stromkosten für die Menschen im Land etwas abzufedern, hat der NÖ Landtag in seiner Sondersitzung im Juli einen 11 Cent „Strompreisrabatt“ pro Kilowattstunde, der auf 80 Prozent des statistischen Durchschnittsverbrauchs nach E-Control angewandt wird, beschlossen. Wer kann diesen nun beantragen und wo kann dies erfolgen?

Antragstellung bis 30. September 2023 möglich

Generell gilt, dass der Rabatt über die Stromrechnung bezeihungsweise direkt über das Land NÖ ausbezahlt wird. Die Höhe wird aus der Anzahl der Hauptwohnsitz-gemeldeten Personen berechnet. Das Haushaltseinkommen, die Größe der Wohnung oder der tatsächliche Stromverbrauch werden nicht zur Berechnung der Höhe des Rabatts herangezogen. Die Anzahl der im antragstellenden Haushalt Hauptwohnsitz-gemeldeten Personen ist im formular anzugeben. Durch eine Abfrage beim zentralen Melderegister wird überprüft, ob die antragstellende Person tatsächlich zum 1. Juli ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse hatte und wie viele Personen an der fördergegenständlichen Adresse gemeldet waren.

Anzahl der Personen mit Hauptwohnsitz im Haushalt
Fördersumme aufgrund des blau-gelben Strompreisrabattes pro Jahr
1 169,58 Euro
2 272,36 Euro
3 374,44 Euro
4 415,80 Euro
5 457,07 Euro

Für jede weitere per 1. Juli 2022 im selben Haushalt hauptgemeldete Person kommen 41,27 Euro dazu.

Der Antrag für Kunden der EVN, der Wien Energie und des Verbundes muss direkt beim Energieversorger gestellt werden. Für alle anderen Stromlieferanten gilt: Antragsteller müssen ihren Rabatt beim Land NÖ beantragen. Eine Antragstellung bei der EVN ist seit 1. September möglich, Wien Energie und Verbund nehmen Anträge ab 26. September entgegen. Frühestens ab 1. Oktober soll der Zuschuss ausgezahlt werden. 

Da die Antragstellung ausschließlich online über ein Webformular möglich ist, sollten im Bedarfsfall Verwandte und Freunde um Unterstützung gebeten werden. Doch auch die Energieversorgungsunternehmen, Gemeindeämter sowie das Bürgerbüro im NÖ Landhaus bieten Hilfestellung bei der Bentragung an.

Zur Antragstellung bei der EVN

Zur Antragstellung bei der Wien Energie

Zur Antragstellung beim Verbund

Zur Antragstellung beim Land NÖ

 

 

 

 

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AUTOREva Riegler
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