Rohrmelkanlagen, die technische Ausrüstung von Melkständen und Melkroboter sowie Milchkühlung und Tränketechnik für Milchkälber sind in den Jahren 2021 und 2022 im Rahmen der Ländlichen Entwicklung ab sofort förderfähig. „Während der zweijährigen Übergangsperiode in der GAP bis Ende 2022 haben wir die Möglichkeit, bestimmte Investitionen in die Stalltechnik zu fördern. Hier hat sich ein Fenster geöffnet, das wir nutzen wollen. Die Landesmittel für die kofinanzierte Maßnahme stehen zur Verfügung“, erklärt Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler. Im Rahmen dieser Fördermaßnahme wird für die anrechenbaren Kosten ein Fördersatz von 20 Prozent gewährt. Zuschläge gibt es etwa für Bergbauernbetriebe, Jungübernehmer oder Biobetriebe. Mit dieser Maßnahme wolle man die milchproduzierenden Betriebe bei der Modernisierung unterstützen und auch vor dem Hintergrund der neuen Kälberprämie des Landes die Technisierung in der Kälberaufzucht und Kälbermast mit Milchtaxi und Tränkeautomaten forcieren.
Für aktive Betriebe, die in der laufenden GAP-Förderperiode das Investitionskontingent von 400.000 Euro bereits aufgebraucht haben, steht nach Genehmigung der Programmänderung voraussichtlich ab Februar 2021 ein zusätzliches Förderkontingent von 120.000 Euro an anrechenbaren Kosten zur Verfügung. Betriebe, die in der laufenden Förderperiode bisher nicht oder nur in einem geringeren Umfang investiert haben, können aus der Ländlichen Entwicklung entsprechend höhere Kostenkontingente abrufen. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Investitionen in der Melktechnik mindesten 15.000 Euro und in der Kühl- sowie Tränketechnik jeweils mindestens 5.000 Euro betragen.
Kombinationsmöglichkeit mit COVID-19-Investitionsprämie
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bietet zur Unterstützung von Neuinvestitionen eine COVID-19-Investitionsprämie. Diese kann bei Investitionen in die Stalltechnik ebenfalls beantragt werden und beträgt sieben bzw. 14 Prozent. Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Gesundheit und Digitalisierung, wozu etwa Melkroboter oder digitale Steuerungselemente zählen, werden mit dem erhöhten Fördersatz von 14 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Bei der COVID-19-Investitionsprämie ist allerdings Eile geboten, diese Förderschiene läuft bis 28. Feber 2021. „Mit der Kombination der beiden Förderschienen Investitionszuschuss aus der Ländlichen Entwicklung und Investitionsprämie stehen Betrieben mit bereits sehr konkreten Investitionsvorhaben äußerst attraktive Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung“, so Geisler.
Die Antragstellung zur Unterstützung von Melktechnik aus dem Österreichischen Programm für ländliche Entwicklung 2014 bis 2020 ist seit dem 2. Jänner 2021 bei der Abteilung Agrarwirtschaft möglich. Für Betriebe, die ihr Investitionskontingent bereits voll aufgebraucht haben, ist ein neuer Antrag erst nach Genehmigung der Programmänderung voraussichtlich im Februar 2021 möglich. Die Förderung läuft bis 31. 12. 2022. Die COVID-19-Investitionsprämie läuft noch bis 28. Feber 2021 und muss direkt beim AWS (Austria Wirtschaftsservice) unter www.foerdermanager.aws.at beantragt werden. Die Förderberatung der Landwirtschaftskammer bietet entsprechende Unterstützung bei der Abwicklung der Förderungen.
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