Am Hof von Anna (l.) und Franz Pevny (r.) betonten Thomas Stelzer und Michaela Langer- Weninger sich für die Anliegen der Landwirtschaft mit Nachdruck einsetzen zu wollen.

Mit Corona kam die Regionalitätswelle. Selten zuvor war der Ruf nach heimischen Qualitätsprodukten und Versorgungssicherheit aus Politik und Gesellschaft so laut wie im heurigen Frühjahr. Nun gilt es aber auch den Worten Taten folgen zu lassen.

Anschober zögert Kennzeichnungspflicht hinaus

Sie ist Teil des Regierungsprogrammes und wird seit Jahren von der bäuerlichen Interessenvertretung gefordert – die verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln und beim Außer-Haus-Verzehr. Auch für die Betriebsführer ist sie ein zentrales Thema. Bei einer Umfrage der Landwirtschaftskammer gaben ganze 99 Prozent an, dass dieses Thema für sie oberste Priorität hat. Und auch die Konsumenten sprachen bei einer Agrarmarkt Austria (AMA)-Befragung der österreichischen Herkunft mit 90 Prozent enorme Wichtigkeit zu. Eine entsprechende Gesetzesinitiative gab es aber bisher nicht – obwohl alles Nötige auf dem Schreibtisch von Rudolf Anschober, dem zuständigen Gesundheitsminister, liegt.

Oberösterreichs Landwirtschaftskammer-Präsidentin Michaela Langer-Weninger fordert daher: „Die umgehende Vorlage einer Regelung zur Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung der Hauptzutaten Fleisch, Milch und Eier bei verarbeiteten Lebensmitteln und in der Gemeinschaftsgastronomie.“ Denn darauf würden sowohl die Konsumenten, als auch die Bäuerinnen und Bauern warten.

Förderung für Direktvermarktung im Netz

„Ein klares Bekenntnis zur Stärkung der heimischen Landwirtschaft“ gab hingegen Landeshauptmann Thomas Stelzer bei einem Lokalaugenschein am Biohof Pevny in Niederneukirchen ab. Er erklärte: „Die Landwirtschaft ist nicht nur Lebensmittelversorger, sie ist auch Arbeitsplatzmotor und das Rückgrat der ländlichen Räume. Nur mit einer starken Landwirtschaft kann Oberösterreich wieder stark gemacht werden. Deshalb wollen wir unsere Bauerinnen und Bauern entsprechend unterstützen.“ Ein Eckpfeiler dieser Unterstützung soll die neue Digitalisierungsförderung des Landes für Websites und Online-Shops sein. Damit soll der Kontakt zwischen Produzenten und Konsumenten weiter intensiviert und gestärkt werden.

Agrarlandesrat Max Hiegelsberger appelliert an die Betriebsführer diese Chance zu nützen: „Ein zeitgemäßer Internetauftritt ist die beste Möglichkeit, den eigenen Betrieb vielen Menschen zu präsentieren und dadurch Bewusstsein für die moderne Landwirtschaft zu schaffen.“

Details zur Digitalisierungsförderung

Gewährt wird die Förderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Nettokosten. Einreichungen sind jederzeit über die Website des Landes (www.land-oberoesterreich.gv.at/237287) möglich und zwar im Ausmaß von:

  • maximal 1000 Euro für die Errichtung einer Website
  • maximal 3000 Euro für den Aufbau oder die grundlegende Neugestaltung eines Onlineshops sowie
  • maximal 500 Euro für das begleitende Marketing im Social-Media-Bereich.

Die Beträge sind kumulierbar, das heißt, die Maximalförderung pro Antragsteller beträgt 4500 Euro. Beträge unter 500 Euro werden jedoch nicht ausbezahlt. Die Fördermaßnahme endet am 31. Dezember 2021 (Datum des Zahlungsnachweises).

- Bildquellen -

  • H3I1660: OÖVP
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AUTORElisabeth Hasl
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