Seit Jahren fordern wir die Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung. Es wurden bereits wichtige Schritte und freiwillige Initiativen gesetzt, doch nun ist es an der Zeit, dass es auch eine Verpflichtung gibt. Der Beschluss aus dem Parlament liegt bereits vor, die Vorarbeiten wurden geleistet, jetzt ist Gesundheitsminister Mückstein am Zug.
Das erklärte Ziel ist, dass es noch in diesem Jahr eine Gesetzesvorlage gibt. Dabei ist es essenziell, dass die Gesetzesvorlage dem EU-Recht entspricht und vor allem die verarbeiteten Lebensmittel beinhaltet. Denn gerade hier werden die großen Mengen in der Industrie verarbeitet, egal ob Backwaren, Süßwaren, Nudeln oder Fertigprodukte. Dabei ist eine transparente Herkunftsbezeichnung unumgänglich, denn nur dann können auch nachgelagerte Sparten ihre Speisen kennzeichnen.
In einem ersten Schritt soll eine verpflichtende Kennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel und in der Gemeinschaftsverpflegung eingeführt werden. In einem weiteren Schritt muss die Herkunftskennzeichnung auch auf die Gastronomie ausgeweitet werden. Denn Herkunft hat Zukunft.
Durch die etappenweise Einführung einer Herkunftskennzeichnung können die Bäuerinnen und Bauern auch ihre Produktion anpassen. Denn von heute auf morgen können die Mengen nicht unendlich gesteigert werden. Eine Herkunftskennzeichnung ist unser einzigartiges Verkaufsmerkmal, das wir endlich nutzen müssen. Das macht unsere Produkte unverwechselbar und einzigartig. „Made in Austria“ ist ein Qualitätsmerkmal und ein Verkaufsgarant, das müssen wir endlich auch vollkommen ausnützen.
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- Frau Kauft Auf Dem Markt Ein: Adobe Stock