Die spätestmöglichen Termine zur Abgabe des Herbstantrags 2016 rücken näher:
• Bis spätestens 17. Oktober 2016 ist die Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau” zu beantragen. Es besteht letztmals die Möglichkeit der Neuteilnahme. Bisherige Teilnehmer haben bis zu diesem Termin ihre Begrünungsflächen bekannt zu geben.
• Bis spätestens 15. Dezember 2016 sind alle weiteren Öpul-Maßnahmen zu beantragen wie UBB, Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün, Biologische Wirtschaftsweise, usw. Im Rahmen der Cross Compliance (Aktionsprogramm Nitrat) ist die Begrenzung der Stickstoff (N)-Düngung im Herbst zu beachten. Die Anwendung schnellwirksamer N-Dünger, wie z. B. Gülle oder Jauche, ist mit max. 60 kg N feldfallend begrenzt, und zwar
• auf Ackerflächen nach der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum Beginn des jeweiligen Verbotszeitraums (15. November), • bzw. auf Dauergrünland und Wechselwiese in der Zeit vom 1. Oktober bis zum Beginn des jeweiligen Verbotszeitraums (30. November). Zur Strohrotte dürfen max. 30 kg N feldfallend aus schnellwirksamen N-Düngern gegeben werden. Ab dem Jahr 2017 ist eine N-Ausgleichsdüngung zu Maisstroh verboten, dann sind 30 kg N-Ausgleichsdüngung nur mehr zum Getreidestroh erlaubt.