Der Wegfall der Absatzmärkte im Bereich Gastronomie und Tourismus ist auch für viele landwirtschaftliche Betriebe existenzbedrohend. Durch Grenzschließungen fehlen ausländische Arbeitskräfte. Davon ist die gesamte Lebensmittelproduktionskette betroffen. Der Schaden für Land- und Forstwirtschaft ist derzeit nicht abschätzbar. Bäuerliche Familienbetriebe werden deshalb im Notfall Unterstützung vom Härtefallfonds erhalten. Das hat am Freitag, den 20. März, der Nationalrat beschlossen.

Der Härtefallfonds ist insgesamt mit bis zu einer Milliarde Euro dotiert. Alle Land- und Forstbetriebe sind vom Härtefallfonds umfasst, natürlich nur, wenn sie einen Härtefall nachweisen können. Die genaue Richtlinie dazu ist in Erarbeitung. Diese definiert dann einen Härtefall, Begünstigte und die Abwicklung. Für die Unternehmen ist die Richtlinie ebenfalls in Ausarbeitung.

Die genaue Abwicklung und die Kriterien werden noch festgelegt. Die Abwicklung selbst erfolgt über die Wirtschaftskammern bzw. die Landwirtschaftskammern. Die Richtlinie wird gerade zwischen dem Vizekanzler, dem Landwirtschaftsministerium und dem Finanzministerium erarbeitet. Kontakt- und Informationsstellen für die Betriebe zur Einreichung von Förderanträgen werden bald genannt. Die BauernZeitung wird sie laufend informieren.

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger betonte dazu: “Mit dem Härtefallfonds können wir bäuerlichen Familienbetrieben, die von der Krise am härtesten getroffen werden, schnell und unbürokratisch helfen.” 

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