Aufgrund der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Gemeinden und Städte hat die Regierung die Gemeindemilliarde beschlossen, mit welcher Investitionsprojekte mit bis zu 50% co-finanziert werden. Eben dieses Paket soll nun um weitere 1,5 Milliarden Euro erhöht werden. Das gab die Regierung bekannt. Jede Gemeinde Österreichs bekomme dadurch die notwendige Unterstützung während der Krise.
„Unsere Gemeinden haben gerade in diesem Jahr bewiesen, dass sie das Herzstück bei der Bewältigung der Krise sind. Sie helfen Menschen vor Ort, und sie waren auch bei der Teststrategie tragende Säulen bei Organisation und Umsetzung“, so Nationalrat und ÖVP-Gemeindesprecher Manfred Hofinger. Aufgrund mangelnder Einnahmen bei Ertrags- und Kommunalsteuern seien die finanziellen Mittel aber ausgereizt, um die Haushalte ausgleichen und auch in den kommenden Jahren wertvolle Investitionen zum Wohle der Gemeindebürger umsetzen zu können. „Daher braucht es rasche Hilfe, die auch direkt vor Ort ankommt“, zeigt sich Hofinger über das zweite Gemeindehilfspaket erfreut.
Mit der Aufstockung erhalten Gemeinden Vorschüsse in Höhe von 1 Milliarde Euro für das Jahr 2021. Das bedeutet eine Mindesterhöhung der Zahlungen im Jahr 2021 um 11 Prozent gegenüber 2020. Die stufenweise Rückzahlung erfolgt frühestens ab dem Jahr 2023. Zudem erfolgt eine Aufstockung der Ertragsanteile in Höhe von 400 Millionen Euro.
Außerdem ist eine Erhöhung des Strukturfonds für finanzschwache Gemeinden im Jahr 2021 um 100 Millionen Euro vorgesehen.
Auf die Bundesländer verteilen sich die Zuschüsse folgendermaßen:
- Burgenland: 46,4 Millionen Euro
- Oberösterreich: 236,3 Millionen Euro
- Kärnten: 99,4 Millionen Euro
- Salzburg: 96 Millionen Euro
- Niederösterreich: 259,9 Millionen Euro
- Steiermark: 201,7 Millionen Euro
- Wien: 371,6 Millionen Euro
- Tirol: 123 Millionen Euro
- Vorarlberg: 65,6 Millionen Euro
Mit dem bereits im Sommer beschlossenen Gemeindepaket in Höhe von 1 Milliarde Euro
stellt der Bund damit 2,5 Milliarden Euro zur Unterstützung der Gemeinden zur Verfügung.
„Was uns aber allen klar sein muss: die Krise trifft alle staatlichen Organe gleichermaßen. Und es ist ein Topf an Steuergeld, aus dem dieses finanziert werden kann“, so Hofinger, der in der Aufstockung des Strukturfonds vor allem Hilfe für strukturschwächere Gemeinden sieht. „Das ist Hilfe, die zur richtigen Zeit am richtigen Ort ankommt. Denn nur, wenn es den Gemeinden gut geht, geht es auch den Menschen vor allem auch in den ländlichen Regionen gut“, richtet Hofinger seinen Dank an Finanzminister Gernot Blümel und Gemeindebundpräsident Alfred Riedl für eine “offene und konstruktive Zusammenarbeit”.
Im Rahmen der Gemeindemilliarde sind Projekte förderbar, die von 1. Juni 2020 bis 31. Dezember 2021 begonnen wurden bzw. werden oder bereits ab 1. Juni 2019 begonnen wurden und deren Finanzierung aufgrund der Mindereinnahmen als Folge der Corona-Krise nicht mehr möglich ist. Förderanträge können seit 1. Juli 2020 und bis 31. Dezember 2021 über die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) gestellt werden.
(red.V.S.)
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