Geflügelpest: Fall in Österreich bestätigt

Ministerien ersuchen Geflügelbetriebe um erhöhte Vorsicht. Geflügelpest für den Menschen nicht gefährlich.

Bei dem toten Schwan in Niederösterreich wurde das hochpathogene Virus nachgewiesen (Symbolbild).

Seit Ende Oktober 2020 tritt in zahlreichen Ländern Europas bei Wildvögeln, aber auch im Hausgeflügelbestand, Geflügelpest (Vogelgrippe) auf. Diese Fälle stehen in Zusammenhang mit dem herbstlichen Vogelzug. Auch in Österreich wurden am nationalen Referenzlabor der AGES in den vergangenen Wochen vermehrt tot aufgefundene Wildvögel auf Geflügelpest untersucht: Am 4. Februar 2021 wurde bei einem dieser Wildvögel – einem verendet aufgefundenen Schwan in Niederösterreich (Klosterneuburg) das Virus diagnostiziert. Es handelt sich um den ersten Nachweis der hoch pathogenen aviären Influenza in Österreich seit dem Jahr 2017. Der derzeit festgestellte Stamm (H5N8) ist für den Menschen nicht gefährlich und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen.

„Der erste Fall der Geflügelpest wurde nun aufgrund der bereits bisher geltenden umfangreichen Schutzmaßnahmen in Österreich bestätigt. Wir ersuchen die heimischen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter deshalb verstärkt um Berücksichtigung bzw. Erhöhung der einzelnen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen“, erklärt das Gesundheitsministerium gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium.

Das Gesundheitsministerium habe alle nötigen Vorkehrungen getroffen. Der Fundort liege in einem Bereich, der bereits im Dezember 2020 als Risikogebiet eingestuft wurde und seither genau beobachtet wird. Das Gesundheitsministerium habe die Geflügelbetriebe informiert und aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben zu erhöhen. Eine Übertragung auf den Menschen, etwa durch Lebensmittel, wird ausgeschlossen.

- Bildquellen -

  • Dead Swan In The Water: berkay08 - stock.adobe.com
- Werbung -
AUTORred.V.S.
Vorheriger ArtikelEco-Schemes als Gradmesser für die GAP-Reform
Nächster ArtikelAgrar-Terminmarkt 5. Feb. 2021 – Raps bleibt auf Höchststand