Frankreich: Deklaration in Kantinen und Bistros

Seit 1. März muss Fleisch in Speisen klar deklariert werden. Foto: rdnzl - stock.adobe.com

In Frankreich hat die Regierung jetzt die lang erwartete Ausweitung der Kennzeichnungspflicht für die Herkunft von Fleisch auf den Weg gebracht. Seit 1. März muss in der Grande Nation in der Außer-Haus-Verpflegung die Herkunft von frischem oder gefrorenem Schweine-, Geflügel- und Schaffleisch angegeben werden; bislang war das nur für Rindfleisch der Fall.
Ausgewiesen werden muss das Land der Aufzucht und der Schlachtung. Verarbeitete oder bereits gekochte Ware ist von der Neuregelung nicht betroffen. Die neuen Vorgaben gelten vorerst für zwei Jahre; bis dahin will Frankeich möglichst einheitliche europäische Regelungen erreicht haben.
In Frankreich wird derzeit mehr als die Hälfte des in den Schulkantinen verzehrten Fleisches importiert. Vom in der Gastronomie verbrauchten Fleisch werden rund 60 % importiert; Hühnerfleisch stammt sogar zu mehr als 80 % aus ausländischer Produktion.
Landwirtschaftsminister Julien Denormandie erklärte, das Wissen um die Herkunft der Produkte sei der erste Schritt, um das Kaufverhalten in der Außer-Haus-Verpflegung und insbesondere in den Kantinen zu ändern.
Der französische Bauernverband und die Organisation der Junglandwirte sprachen von einem „großen Schritt“ zur Förderung der Inlandsproduktion und damit auch der Landwirte. Beide Verbände drängen nun darauf, die Kennzeichnungspflicht zügig auch für verarbeitetes Fleisch auszuweiten.

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AUTORRed. SN
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