Das Kürzel ESG steht für „Environmental, Social and Governance“, also Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung. All das hat sich in der Investment-Branche als Standard für nachhaltige Anlagenoptionen etabliert. Unterschiedliche Nachhaltigkeitsrankings bewerten Anlagen zu diesem Zweck hinsichtlich ihrer Ressourcenschonung, ihrem Beitrag zur Ernährungssicherheit, betreffend Gesundheitsaspekten, aber auch ihrer Aufsichtsstrukturen.

Für die Landwirtschaft besteht bei der Bewertung durch ESG-Kriterien größtes Potenzial, lautete der Tenor unter den Diskussionsteilnehmern. Neue, nachhaltige Bewirtschaftungsmethoden und Technologien, wie etwa Humusaufbau und Precision Farming, machen den Sektor attraktiv. Bei der Raiffeisen Bank International sieht man das Bankenwesen in der Pflicht, der Landwirtschaft die Mittel für ökologische, nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zur Verfügung zu stellen.

Taxonomie-Bewertung
Doch was ist ökologisch nachhaltig? Die EU will diesbezüglich mit der Taxonomieverordnung Antworten geben. Als Bewertungsmaßstab gelten sechs Umweltziele: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasserressourcen, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Vereinfacht gilt, dass eine Wirtschaftstätigkeit gemäß der Verordnung als nachhaltig einzustufen ist, wenn sie ein oder mehrere Ziele substanziell unterstützt und andere nicht gefährdet, und das unter Erfüllung sozialer Mindestkriterien und technischer Bewertungskriterien.

Intensiver Diskurs
„Die EU-Taxonomie ist ein kontroverses Thema“, erklärte der EU-Abgeordnete des Bauernbundes, Alexander Bernhuber. Elisabeth Köstinger, ehemalige Landwirtschaftsministerin und nun Chefin von „Mountain View Data“, monierte dagegen, ihr fehle seitens der EU die Einstufung der Atomenergie als schädliche Energieform. „Jetzt ist es an der Zeit, fossile Brennstoffe abzuschaffen und auf erneuerbare Energien umzusteigen“, richtete sie den Entscheidungsträgern in Brüssel aus. Auch das EU-Parlament hat bekanntlich im Sommer für den umstrittenen Vorschlag der EU-Kommission gestimmt, Gas- und Atomkraft in die Taxonomie aufzunehmen. Ab 2023 sollen somit Investitionen in diese Technologien unter bestimmten Bedingungen in der EU als „grün“ eingestuft werden. Österreich reichte beim Europäischen Gerichtshof eine Klage dagegen ein.

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AUTORMichael Stockinger
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