All jene, die sich Sorgen gemacht haben, dass sie in Zukunft ihren anfallenden Streusplitt nach dem Winter teuer entsorgen müssen, kann die Waldviertler Bauernbund-Abg. z. NR Martina Diesner-Wais beruhigen. In einem Gespräch mit Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter hat dieser klargestellt, dass Streusplitt in der sogenannten Recycling-Baustoffverordnung so geregelt sein wird, dass dieser weiter verwendet werden kann. Die derzeit geltende Recycling-Baustoffverordnung verlangt für die Herstellung eines Recycling-Baustoffs aus Streusplitt die Absiebung von diesem. Da Streusplitt je nach Herkunft sehr unterschiedliche Qualitäten aufweisen kann und eine Absiebung nicht immer zwingend erforderlich scheint, sieht die in Erarbeitung befindliche Novelle der Recycling-Baustoffverordnung eine komplette Streichung der Bestimmungen zum Streusplitt vor. Dieser kann dann – so wie bisher – nach den allgemeinen Vorgaben des Abfallwirtschaftsgesetzes bzw. des Bundes-Abfallwirtschaftsplans verwertet werden.
Entwarnung in der Debatte um den Streusplitt
Streusplitt wird in der sogenannten Recycling-Baustoffverordnung so geregelt sein, dass dieser weiter verwendet werden kann
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