Wir wollen Sicherheit und Unabhängigkeit in Stromfragen: Dabei hilft uns der ambitionierte Weg zur Energieunabhängigkeit“, betonte LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf im Anschluss an die Beratungen des NÖ Energielenkung-Beirates. Um diesen Weg erfolgreich fortzusetzen, seien massive Investitionen in den Ausbau der Stromnetze unbedingt erforderlich.
Vorrang für Privathaushalte und kritische Infrastruktur
Um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern, setzt das Land NÖ auf den Ausbau von Wind- und Sonnenstrom sowie die Energieerzeugung aus Wasserkraft und Biomasse. „Ohne starke Stromnetze kommt der produzierte Strom nicht zu den Verbrauchern“, stellte Pernkopf die weiteren Ausbaupläne vor: So sollen zu den derzeit 92 Umspannwerken insgesamt 40 weitere hinzukommen. Jährlich würde damit über 250 Millionen Euro in die Modernisierung des Stromnetzes investiert.
Im Energielenkungs-Beirat werden Informationen zur aktuellen europäischen und heimischen Energiesituation ausgetauscht, mögliche Szenarien der Energielenkung behandelt. Energielenkung beispielsweise, dass Großverbraucher rechtzeitig abgeschaltet werden, bevor das Netz zusammenbricht und so ein Blackout verhindert wird. Expertinnen und Experten des Energielenkungsbeirats spielen verschiedene Szenarien durch, um die Wirkung potentieller Maßnahmen, etwa Aufrufe zur freiwilligen Einsparung, angeordnetes Sparen, temporäre Abschaltungen von Großverbraucher oder notfalls Flächenabschaltungen, abzuschätzen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EVN waren im Oktober in Duisburg um per Simulator den Ernstfall von Energieknappheit, einem Blackout und Stromausfälle zu proben. Kritische Infrastruktur – wie zum Beispiel Krankenhäuser, Seniorenwohnhäuser, Lebensmittelproduzenten, öffentlicher Verkehr, Schulen, Kindergärten und andere – haben im Fall der Energielenkung ebenso Vorrang, wie Privathaushalte.
Eine Flächenabschaltung kommt nach vorherrschendem Verständnis nur in Betracht, wenn gelindere Maßnahmen zur Abwendung oder Behebung einer drohenden oder eingetretenen Störung der Energieversorgung nicht ausreichen. Welche Maßnahmen im Fall des Falles ergriffen werden, kann nicht pauschal vorab festgelegt werden, sondern muss je nach Art und Ausmaß einer drohenden oder eingetretenen Störung der Stromversorgung und der konkreten Begleitumstände (Verbrauchs- und Erzeugungsprognosen, Wettervorhersage, Bundesvorgaben) maßgeschneidert sein, wobei deren technische Umsetzbarkeit in erster Linie mit den Netzbetreibern abgestimmt wird.
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- Energiesicherheit durch Ausbau der Stromnetze: NLK/Filzwieser