Wir dürfen zufrieden sein“, so kommentierte Johannes Schmuckenschlager, Präsident des Österreichischen Weinbauverbandes, das Ergebnis der diesjährigen Weinernte. Nach trockenem Frühjahr, Krankheitsdruck bereits zur Blüte und späten Niederschlägen erst Ende August gab es immerhin bis zur Haupternte Ende September bis Anfang Oktober gute Bedingungen (siehe Kasten „Weinmarkt“). Angesichts tendenziell schwächerer Weinernten in der EU und auch weltweit zeigte sich Schmuckenschlager optimistisch zu den Vermarktungsmöglichkeiten.

Quelle: BZ/Maad
Schmuckenschlager: „Die Lagenbewertung braucht einen geordneten Rahmen.“

Fördervolumen beträgt jährlich weiterhin 13,2 Mio. Euro

Im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik startet auch die heimische Weinwirtschaft per 1. Jänner 2023 in eine neue Periode. Für die heimischen Winzer bedeutet das die Fortführung der bisherigen Maßnahmen (Umstellungs-, Investitions- und Absatzförderung) mit einem jährlichen Fördervolumen von 13,2 Millionen Euro. Die Umsetzungverordnung ist aktuell in Ausarbeitung, die Abwicklung erfolgt über die digitale AMA-Plattform, über die auch der Weinbaukataster geführt wird.
Im Umweltprogramm Öpul stehen für den Weinbau die Maßnahmen Erosionsschutz (200 bis max. 750 Euro/ha), Pflanzenschutzmittelverzicht-Herbizide (250 Euro/ha), Pflanzenschutzmittelverzicht-Insektizide (250 Euro/ha) und Bio (700 Euro/ha) zur Verfügung. Weiters gibt es beim Einsatz von Nützlingen oder Pheromonene einen optionalen Zuschlag von ca. 150 Euro/ha.
Neu ist, dass die bisherige Kombinationsverpflichtung der einzelnen Maßnahmen entfällt. Das heißt, dass Erosionsschutz und Pflanzenschutzmittelverzicht jährlich und unabhängig voneinander gewählt werden können. Damit wurde der Forderung des Verbands nach mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Maßnahmen entsprochen.
Auf EU- und nationaler Ebene in Ausarbeitung sind aktuell auch die Kennzeichnungsvorschriften betreffend Nährwertkennzeichnung und Zutatenliste. Laut Schmuckenschlager kann sich auch der Weinsektor diesem allgemeinen Trend in der Lebensmittelwirtschaft nicht verschließen. Man trachte aber danach, die Regelungen auch für die heimischen Betriebe verkraftbar zu gestalten. Beispielsweise sei es nicht hinnehmbar, dass zur Erfüllung der Kennzeichungsverpflichtung für jeden Wein eine Vollanalyse erforderlich sei. Die Kennzeichnung des Energiegehalts am Etikett sei „hinnehmbar“ so der Präsident. Zu den weiteren Angaben, die auch „off label“ beispielsweise via Internet erfolgen können, arbeite man derzeit an einem Umsetzungsmodell für die heimischen Winzer. Die entsprechende EU-Verordnung werde voraussichtlich im Dezember 2023 in Kraft treten und sei dann bis Ende 2025 umzusetzen.

„Große Lage“ ist ein großes Thema

Als „großes Thema“ in der heimischen Weinszene bezeichnete Schmuckenschlager die Lagenklassifikation. In mehrjähriger Arbeit hat das Nationale Weinkomitee dazu nun einen Vorschlag erstellt, der allgemein verbindlich werden soll. Bisher haben drei regionale Winzer-Vereine eigene Lagenbezeichnungen eingeführt, was am Markt zu einem gewissen Ungleichgewicht geführt habe und sogar Folgen bis hin zu den Grundstückspreisen habe, so Schmuckenschlager. Mit den neuen Regeln will man einen möglichen weiteren „Wildwuchs“ an Bezeichnungen vorbeugen.
Demnach sollen Lagenbezeichungen in Zukunft auf Grundlage der Weinbezeichnungs- bzw. DAC-Verordnung möglich sein und auf einer bestehenden Hierarchie von Gebiets-, Orts- und Riedenwein aufsetzen. Zuständig für die Umsetzung ist das jeweilige Regionale Weinkomitee. Eine Teilnahme ist jedenfalls freiwillig. Die Klassifizierung einer Riede als „Erste Lage“ ist mit historischer Bedeutung sowie auch Verkostungsergebnissen und wirtschaftlichen Kriterien zu hinterlegen. Zur Ausweisung der Lagen zieht das Regionale Weinkomitee externe Experten bei. Eine einzelne Lage darf maximal 35 ha groß sein. Zudem gelten Bestimmungen zu Hektarhöchst­ertrag, Handlese und Prüfnummer frühestens ab 1. Juli des auf die Ernte folgenden Jahres. Über das nationale Weinkomitee werden die so definierten Ersten Lagen in die DAC-Verordnung übernommen. Frühestens nach fünf weiteren Jahren kann eine „Erste Lage“ zu einer „Großen Lage“ aufgewertet werden.

Gute Durchschnittsernte – mit voraussichtlich gut 2,4 Millionen Hektolitern haben die heimischen Winzer heuer eine gute Durchschnittsernte eingebracht. Der Rotweinanteil liegt bei etwa 30 Prozent. Qualitativ hat der kühle September gute Voraussetzungen geschaffen, um alle Bereiche gut bedienen zu können. Von der Menge her dürfte das Angebot dem Konsum entsprechen, der Weinbestand per 31. Juli zeigt sich stabil auf etwa drei Millionen Hektolitern. Dies ist auch ein Indiz dafür, dass auch über den Corona-Einbruch hinweg der Absatz gehalten hat. Der Traubenmarkt hat über die Lese hinweg gehalten. Noch nicht ganz befriedigend ist das Niveau der Fassweinpreise von netto etwa 80 Cent pro Liter. Aufgrund der gestiegenen Kosten strebt man eine Anhebung des Grundpreises an. Erfolgreich ist die heimische Weinwirtschaft am Exportmarkt. Im Jahr 2021 war die Exportmenge mit rund 70.000 Hektolitern erstmals größer als die Importmenge von 67.000 Hektolitern. Auch das Preisniveau der Exporte konnte um etwa 15 Prozent verbessert werden.

- Bildquellen -

  • 221115 W Schmuckenschlager: BZ/Maad
  • 2247 06w Lagenklassif Kamptal: traditionsweingueter.at
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AUTORH.M.
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