Im deutschen Brandenburg hat sich der Landtag auf eine Erleichterung von Wolfsabschüssen geeinigt. Das berichtete der Agrarpressedienst AgraEurope. Konkret wurde beschlossen, dass Schäden durch Nutztierrisse nun nicht mehr einem bestimmten Wolf zugeordnet werden müssen. Unter der Voraussetzung, dass die angegriffenen Nutztiere durch zumutbare Herdenschutzmaßnahmen geschützt gewesen sind, ist der Abschuss einzelner Rudel-Mitglieder zulässig bis die Schäden ausbleiben. Nun wird darauf gepocht, dass mit Jägern ein Programm zur Jagdausübungsberechtigung für das Wolfsmonitoring ausgearbeitet wird, das auch zur Umsetzung des behördlichen Wolfsmanagements befähigt.
In Mecklenburg-Vorpommern forderte die AfD in derselben Diskussion die Einführung einer Bestandsobergrenze, scheiterte aber. Landwirtschaftsminister Till Backhaus begründete seine Ablehnung damit, dass beim Wolf der gute Erhaltungszustand nicht erreicht sei. Zur Entlastung betroffener Weidetier-Halter setze er auf eine intensive Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Ein zentrales Element für die Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung sei die Prävention. Kritik an Backhaus‘ Haltung kam vom ökologischen Anbauverband Biopark. Vor dem Hintergrund der aktuellen Risssituation sei das Wolfsmanagement dringend zu verbessern. Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht und eine aktive Bestandskontrolle wie in Finnland oder Schweden müsse geprüft werden.
Anlass dafür sind auch Berichte aus Niedersachsen. Dort sollen zwei Kinder, die mit ihren Ponys durch den Wald geritten waren, von Wölfen verfolgt und angeknurrt worden sein. Die zur Hilfe gerufene Mutter habe die Wildtiere mit dem Auto vertrieben. Ob es sich tatsächlich um Wölfe handelte, ist nicht eindeutig nachweisbar. Das zuständige niedersächsische Wolfsamt kündigte aber an, die Situation im Blick zu behalten. Vergrämungsmaßnahmen können in solchen Fällen zulässig sein. Käme es dennoch zu weiteren Nahbegegnungen, würde der Wolf zum Abschuss freigegeben.
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