Deregulierungspaket geht in die Begutachtung

Insgesamt sollen 18 Gesetze geändert, sieben Bundesgesetze aufgehoben, Bewilligungstatbestände entfallen, Verfahren konzentriert sowie Doppelzuständigkeiten reduziert werden.

Das Deregulierungspaket soll für weniger Bürokratieaufwand in der Landwirtschaft sorgen. ©agrarfoto.com
Das Deregulierungspaket soll für weniger Bürokratieaufwand in der Landwirtschaft sorgen. ©agrarfoto.com
Eine von Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter eingesetzte Verwaltungsreformkommission hat im vergangenen Jahr mehr als 50 Bundesgesetze und rund 300 Verordnungen des Landwirtschaftsministeriums durchforstet und ein umfangreiches Deregulierungspaket geschnürt. Heute, Dienstag, ging das mit dem Koalitionspartner ausverhandelte Paket in Begutachtung. Insgesamt sollen 18 Gesetze geändert, sieben Bundesgesetze aufgehoben, Bewilligungstatbestände entfallen, Verfahren konzentriert sowie Doppelzuständigkeiten reduziert werden. Um das Gesamtpaket nicht zu gefährden, wurde auf Änderungen im Forst- und Abfallwirtschaftsbereich aufgrund des Widerstands der SPÖ vorerst verzichtet. Im Forstbereich wäre u. a. vorgesehen gewesen, dass Flächen, die kleiner sind als 5000 Quadratmeter, ihre Waldeigenschaft verlieren und Bewirtschaftungsverpflichtungen wegfallen sollen. Außerdem hätte es künftig für Schlägerungen von bis zu 3000 Quadratmeter Wald keine Bewilligung mehr gebraucht. Der bewilligungsfreie Höchstwert bleibt nun wie bisher bei 1000 Quadratmetern.

Weniger ist mehr

Nach der Reorganisation des Ministeriums und der nachgeordneten Dienststellen will Rupprechter einen weiteren Schritt für eine sparsame Verwaltung setzen. Das Einsparungspotenzial liegt laut Rupprechter bei rund fünf Millionen Euro pro Jahr. “Eine moderne und effiziente Verwaltung ist die Voraussetzung für eine positive Entwicklung in allen Bereichen. Weniger ist hier eindeutig mehr, denn weniger Bürokratie ermöglicht bessere und schnellere Entscheidungen und schafft mehr Rechtssicherheit”, betonte Rupprechter. Das Deregulierungspaket betrifft vor allem Vorschriften in der Landwirtschaft, im Wasserrecht und im Umweltbereich. In der Landwirtschaft soll der verstärkte Einsatz von elektronischen Datenbanken Mehrfachmeldepflichten vermeiden. Mehrere Grundsatzgesetze werden aufgehoben, da die entsprechenden Materien ohnehin durch Ländergesetze geregelt sind. Das betrifft etwa die Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke.

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