Tirols Bauernbundobmann LHStv. Josef GeislerQuelle: Tanja Cammerlander
Tirols Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler

Die Tiroler Landesregierung hat am Dienstag auf Initiative von Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler eine Richtlinie zur Zuchtverbesserung in der Tiroler Rinderzucht beschlossen. „Das Land Tirol hilft den bäuerlichen Familien durch die Krise. Für jede geschlachtete Kuh gewähren wir eine Unterstützung von 150 Euro. Mit dieser rein aus Landesmitteln finanzierten Maßnahme wollen wir Platz in den Ställen schaffen und damit den Absatz von Bauer zu Bauer stärken sowie den Rinder- und Milchmarkt stabilisieren“, erläutert LHStv. Josef Geisler. Diese Beihilfe zur Verbesserung des genetischen Potenzials der Rinderbestände in Tirol ist nach den Liquiditätssicherungskrediten des Landeskulturfonds bereits die zweite maßgeschneiderte Hilfsmaßnahme des Landes Tirol für die Tiroler Landwirtschaft.

Zuchtland Tirol auf hohem Niveau halten

Bis zu 5.000 züchterisch weniger wertvolle Tiere sollen mit Hilfe dieser Landesaktion herausgenommen werden. Die Förderungsmaßnahme steht allen Rinderhaltern in Tirol offen und gilt für nachgewiesene Entnahmen aus den Beständen (Schlachtbestätigung von Kühen im Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2020). Die Richtlinie zielt darauf ab, die Zuchtbasis durch die Nachbesetzung mit derzeit am Markt verfügbaren besseren Rindern bei gleichzeitiger Entlastung des Marktes zu verbessern. Das Herausnehmen von Kühen mit unbefriedigendem Leistungspotenzial und vor allem auch von Tieren mit gesundheitlichen Problemen stärkt zudem die Produktions- und Lebensmittelsicherheit in der Tiroler Milchwirtschaft. „Nach der Krise sollen Tirols Rinderbauern und Züchter auf höchstem Niveau wieder durchstarten können“, setzt Geisler auf die Bewältigung der Krise.

Importe regen auf

Eine rasche Entspannung der Situation am Rindermarkt ist derzeit nicht in Sicht. Restaurants, Hotels und auch Schulen werden jedenfalls nicht vor Mitte Mai wieder aufsperren. Außerdem ist damit zu rechnen, dass auch das derzeit geltende Grenzregime noch einige Zeit in Kraft bleiben wird. Veranstaltungen sind jedenfalls bis Ende Juni verboten. „Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Tatsache, dass 60 Prozent des Rindfleisches außer Haus verzehrt werden, ist die Maßnahme besonders wichtig für die heimische Landwirtschaft“, ist Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler überzeugt. Mehr als kritisch sieht Geisler, dass vor allem im Osten Österreichs noch Vieh aus dem Ausland geschlachtet wird. Rechtliche Handhabe gibt es hier keine. „Wir werden aber massiv darauf aufmerksam machen, dass gerade jetzt nicht die Zeit für Schlachtvieh- und Fleischimporte ist“, so der Tiroler Bauernbundobmann.

Eckpunkte der Förderung

Förderziele

  • Verbesserung der Zuchtviehbestände
  • Erhaltung des hohen Niveaus der Tiroler Zuchtrindermarktes
  • Unterstützung einer mengenstabilisierenden Wirkung am angespannten Rinder- und Milchmarkt

Förderwerber:

  • Natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen mit landwirtschaftlichem Betrieb mit Rinderhaltung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Tirol (keine Viehhandelsbetriebe und Betriebe der Gebietskörperschaften)

Höhe und Abwicklung der Förderung

  • EUR 150,-/Kuh mit zumindest einer Abkalbung
  • Bestätigung über die Schlachtung im Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2020 in einem österreichischen Schlachtbetrieb (über LK Tirol)
  • Antrag innerhalb 30 Tage nach Schlachtung bei der LK Tirol Tirol, Abteilung Tierzucht.

- Bildquellen -

  • ©Tanja Cammerlander 208: Tanja Cammerlander
  • Braunvieh Holstein Milchvieh 4 ID73088: agrarfoto.com
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