Covid-Lockdown ab 22. November: Bauernmärkte und Agrarhandel sind systemrelevant

Abhof-Läden, Bauernmärkte und Agrarhandel sind systemrelevant.

Erneut 20 Tage Lockdown, mit dieser Maßnahme haben Bundesregierung und Bundesländer gemeinsam auf die jüngste Welle an Corona-Infektionen reagiert. Im Zeitraum von 22. November 2021 bis voraussichtlich 12. Dezember 2021 gilt demanch bundesweit ein allgemeiner Lockdown. Danach werden die jetzigen Maßnahmen (Lockdown für Ungeimpfte) fortgeführt.

Wirtschaftshilfen auch für die Land- und Forstwirtschaft

Für die Land- und Forstwirtschaft wird es in dieser schwierigen Situation Wirtschaftshilfen geben. Zudem gelten die Einschränkungen des Lockdowns für den landwirtschaftlichen Sektor in vielen Bereichen nicht! Die allgemeinen Maßnahmen im Überblick:
• Ausweitung der FFP-2-Maskenpflicht auf den Innenbereich. Das verpflichtende Tragen der FFP-2-Maske wird für sämtliche Bereiche des öffentlichen Lebens zusätzlich zu den bestehenden Regeln nunmehr auch auf geschlossene Räume und am Arbeitsplatz ausgeweitet. Am Arbeitsplatz kann bei Umsetzung sonstiger geeigneter Schutzmaßnahmen von der Maskenpflicht abgesehen werden.
• Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote – während des Lockdowns darf der Wohnbereich nur mehr aus den bekannten Gründen verlassen werden, insbesondere sind das: notwendige Grundbesorgungen (u.a. Besorgungen, die die Aufrichterhaltung der Betriebsführung sicherstellen), Betreuung von und Hilfeleistung für bedürftige Personen, Arbeit – u.a. auf land- und forstwirtschaftlichen Betriebsstätten und das Versorgen von Tieren – und Ausbildung sowie körperliche und psychische Erholung.

Bauernmärkte und Agrarhandel sind systemrelevant

Für die Land- und Forstwirtschaft bedeutet dies:
• Lebensmittelproduzentinnen und -produzenten, Direktvermarkter, Bauernläden, Selbstbedienungsläden und der Ab-Hof-Verkauf sind als systemrelevante Versorgungseinrichtungen definiert. Die Schließungen gelten für sie nicht.
• Auch Bauernmärkte als Lebensmittelversorger und Märkte im Freien können mit eingeschränktem Sortiment und unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen offenbleiben.
• Für den Agrarhandel, einschließlich Tierversteigerungen, den Gartenbau und den Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel gelten die Schließungen ebenfalls nicht.
• Auch der Christbaum- und Schmuckreisigverkauf kann unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen stattfinden.
• In Kundenräumen der oben genannten Betriebsstätten ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
• Arbeiten auf dem Betrieb Personen in physischen Kontakt, die nicht ausschließlich in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, ist eine Maske zu tragen. Des Weiteren ist ein 3G-Nachweis erforderlich.
• Durch geeignete Schutzmaßnahmen, wie das „Bilden von festen Teams“, kann das Infektionsrisiko gemindert werden und somit auf das Tragen von Masken verzichtet werden. Ein 3G-Nachweis ist weiterhin erforderlich.
• Die Jagd erfüllt ebenso einen systemrelevanten Auftrag (u.a. Tierseuchenprävention, Vermeidung von Wildschäden, etc.) und gilt als berufliche Tätigkeit. Sie ist daher weiterhin zulässig.

Kontrollen

• Mit dem bereits umgesetzten Maßnahmen-Paket des Innenministeriums wurde schon ein engmaschiges Netz an Kontrollen und Mindeststrafen eingeführt.
• Die Kontrollen werden nun erneut verschärft, verbunden mit einer weiteren Erhöhung von Strafen bei Nichteinhaltung der Corona-Maßnahmen.

Wirtschaftshilfen

• Die Wirtschaftshilfen – u. a. Härtefallfonds und Ausfallsbonus – werden für die Land- und Forstwirtschaft verlängert bzw. wiedereingeführt.
• Die Kriterien für die Inanspruchnahmen der Wirtschaftshilfen werden sich an den bisherigen Kriterien orientieren.
• Abwickelnde Stelle wird, in gewohnter Weise, die Agrarmarkt Austria, sein.
• Nähere Details über Antragsstellung und Rahmenbedingungen werden demnächst bekannt gegeben.

Laut Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger soll die Land- und Forstwirtschaft „dort, wo sie Hilfen braucht“ auch Hilfen zur Verfügung gestellt bekommen. Laut Köstinger wurden in den letzten beiden Jahren sehr gut funktionierende Instrumente dafür entwickelt, diese würden nun wieder angewendet.

Alle weiteren Informationen auf:
www.landwirtschaft.at
www.info.bmlrt.gv.at

- Bildquellen -

  • W211122 Bauernmarkt AdobeStock Iryna: AdobeStock.com/Iryna
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AUTORH.M.
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