Der Almsommer 2022 hat leider so blutig begonnen, wie die Almsaison 2021 geendet hat. Der Ärger, die Betroffenheit aber auch die Hilflosigkeit gegenüber den Übergriffen von Bär und Wolf auf die Weidetiere beschäftigen nicht nur die Bauern, sondern darüber hinausgehend große Teile der ländlichen Bevölkerung. Der Unmut der Bauern trifft auf großes Verständnis, aber auch das Risiko und die Gefahr von Übergriffen auf Spaziergänger, Freizeitnutzer oder gar Kinder beschäftigt die Bevölkerung und damit auch die Politik.
Die gesamte Opposition – bestehend aus SPÖ, FPÖ, Liste Fritz und NEOS – hat für den Juli-Landtag einen Antrag mit dem Titel „Wolf- und Bärenmanagement in Tirol rechtlich absichern und praktikabel ausgestalten“ vorbereitet. Darin wird von der Landesregierung die Einholung von fachlichen und rechtlichen Gutachten für eine Zonierung unseres Landes in sogenannte Weidezonen im Sinne der Hintanhaltung von Schäden durch die wachsende Wolfs- und Bärenpopulation gefordert. Demnach soll von Gutachtern geprüft werden, ob eine Einteilung von Tirol in drei Zonen möglich ist. In Zonen, in denen Wolf und Bär vollständig geschützt sind, in Zonen, aus denen ausgewählte Wölfe und Bären nach einem Managementplan entfernt werden können und schließlich in Zonen, in denen der Wolf und Bär mit den Beschränkungen der geltenden Jagdvorschriften bejagt werden dürfen.
Nicht nur ein Problem der Bauern
Bauerbundobmann LHStv. Josef Geisler lässt keine Zweifel daran, dass er natürlich die gemeinsame Initiative der Oppositionsparteien unterstützen wird. Für ihn ist der vorbereitete Antrag ein Zeichen dafür, dass die Problematik Großraubtiere endlich nicht als ein Problem der Bauern erkannt wird, sondern die Gesamtbevölkerung betroffen macht.
Antrag soll noch tiefer gehen
Agrarklubobmann Hermann Kuenz ist überzeugt davon, dass die Inhalte des Antrages von einer breiten Mehrheit im Landtag, wenn nicht sogar einstimmig, mitgetragen wird. „Wir werden aber dem Antrag weitere, tiefergehende Fragen anhängen, die ebenfalls von Experten gutachterlich geprüft werden sollen. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Tiroler Almwirtschaft ein vergleichbares, schützbares Kulturgut im Sinne der EU-Bestimmungen wie die Rentierzucht der Samen in Schweden darstellt. Auch soll die Frage beantwortet werden, ob für die Identifizierung eines Schadtieres auch die zeitliche und räumliche Nähe der Schadensereignisse ausreicht. Insgesamt soll auch erhoben werden, unter welchen Bedingungen eine Sonderstellung im Management von Großraubtieren, wie sie in Schweden zur Anwendung kommen, auch für Tirol umsetzbar ist.“
Den Worten müssen Taten folgen
Die Ergebnisse der gutachterlichen Stellungnahmen sollen dann Grundlage für Gesetzesinitiativen zum Schutz der Tiroler Alm- und Weidewirtschaft bilden. Zu hoffen bleibt, dass die Oppositionsparteien nicht nur in Vorwahlzeiten in Hinsicht Bär und Wolf Aktivität zeigen, sondern sich gemeinsam mit dem Bauernbund auch weiterhin für ein praktikables Wolfsmanagement einsetzen. „Am Abstimmungsverhalten wird man dann sehen, ob es sich um populistisches Vorwahlgeplänkel oder um einen ernst gemeinten Einsatz handelt“, so Kuenz abschließend.
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- Europäischer Wolf (Canis Lupus Lupus) Gray Wolf: Adobe Stock