“Wer sein Leben lang hart gearbeitet hat, verdient eine Pension in Würde und ohne Geldsorgen“, so kommentiert Bauernbund-Präsident Abg. z. NR Georg Strasser den parlamentarischen Beschluss zur Pensionsanpassung für 2023. Laut Strasser wurde bei den Mindestpensionen eine „sozial treffsichere Erhöhung“ von 10,2 % auf den Weg gebracht. Strasser: „Die Pensionisten können sich auf den Bauernbund verlassen.“
Ausgleichszulagen-Richtsatz steigt auf 1.110 Euro
Von den insgesamt 160.000 bäuerlichen Pensionisten beziehen knapp über 28.000 die Mindestpension und damit eine Ausgleichszulage. Bundesweit erhalten etwa neun Prozent aller Pensionisten (insgesamt 200.000 Personen) eine Ausgleichszulage. Mit der Einigung der Bundesregierung erhöht sich der Ausgleichszulagen-Richtsatz um 7,8 % von 1.030 auf 1.110 Euro.
Seitens der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) betont Obmann-Stellvertreterin Theresia Meier, dass die Pensionsanpassung 2023 die bäuerlichen Pensionisten besonders berücksichtige. Denn die bäuerlichen Pensionen würden um rund ein Drittel unter der durchschnittlichen Alterspension liegen, wodurch es bei den Bauern überproportional viele Ausgleichszulagenbezieher gebe.
Rund 330 Euro Direktzahlung für Ausgleichszulagenbezieher
Über die gesetzliche Pensionserhöhung hinaus profitieren Altbäuerinnen und Altbauern von der Direktzahlung in Höhe von 30 % der Pensionsleistung und Ausgleichszulage. Das ergibt für Mindestpensionen in der Höhe von 1.110 Euro eine einmalige Direktzahlung von rund 330 Euro. Die Auszahlung erfolgt im März 2023. In Summe erhalten bäuerlichen Mindestpensionisten eine Erhöhung von 10,2 %.
Beispiel: Betrug bisher die Mindestpension samt Ausgleichszulage monatlich 1.030 Euro, so beträgt diese ab 1. Jänner 2023 1.110 Euro. Zusätzlich wird im März 2023 die Direktzahlung von 330 Euro überwiesen.
In Summe bringt die Pensionsanpassung den bäuerlichen Pensionisten ein Plus von rund 130 Mio. Euro, weitere 35 Mio. Euro macht die einmalige Direktzahlung aus.
Außerordentliche SV-Einmalzahlung von 100 bis 500 Euro
Im Zuge des im Sommer beschlossenen Maßnahmenpaktes des Bundes ist für Selbständige mit geringem Einkommen eine einmalige außerordentliche Beitragsgutschrift zur Abfederung der Teuerung vorgesehen. Diese Gutschrift gebührt Versicherten nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG). Die Höhe der Gutschrift liegt zwischen 100 und 500 Euro und wird in Abhängigkeit von der Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung gestaffelt. Die Staffelung im Überblick:
• beginnend bei einer Beitragsgrundlage von 566 Euro gebühren 160 Euro,
• bei Beitragsgrundlagen zwischen 1.200 und 2.100 Euro beträgt die Gutschrift 500 Euro,
• ab einer Beitragsgrundlage von 2.100 Euro bis 2.900 Euro sinkt die Beitragsgutschrift in mehreren Stufen von 440 auf 100 Euro ab.
Die Gutschrift wird für alle anspruchsberechtigten Personen in der Beitragsvorschreibung für das dritte (BSVG) bzw. vierte Quartal (GSVG) berücksichtigt (nähere Infos unter www.svs.at)
Kleinere Kleinere Pensionen profitieren zudem von weiteren Maßnahmen der Bundesregierung. Dazu zählen:
• der Teuerungsausgleich (300 Euro)
• der Klimabonus und der der Anti-Teuerungsbonus (jeweils a 250 Euro bzw. gesamt 500 Euro).
Einen Überblick auf die Maßnahmen des Antiteuerungspakets der Bundesregierung finden sie hier: “Antiteuerungspaket – die Maßnahmen im Überblick“
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