Die Kritik an der Ammoniak-Reduktions-Verordnung, die eine verpflichtende nachträgliche Abdeckung von Anlagen oder Behältern zur Lagerung von flüssigem Wirtschaftsdünger (beim Überschreiten einer Gesamt-Lagerkapazität von 240 Kubikmetern) bis zum 1. Jänner 2028 vorsieht, reißt nicht ab. „Diese Maßnahme ist für die Bauern wirtschaftlich nicht tragbar und eine weitere, irrationale Belastung für den Veredelungssektor. Auch ökologisch betrachtet steht sie in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Reduktionspotential. Wir fordern dringend eine Änderung der Verordnung“, sagt Bauernbund-Fraktionsobmann und LK-Vizepräsident Karl Grabmayr. Dem notwendigen Investitionsbedarf (mindestens 500 Millionen bis mehr als eine Milliarde Euro bis zum Jahresende 2027) stehe lediglich ein Ammoniak-Reduktionspotential von 0,6 Kilotonnen gegenüber. Der bürokratische und organistorische Aufwand ist dabei noch gar nicht berücksichtigt. LK-Präsident Franz Waldenberger verweist darauf, dass eine striktere Umsetzung der Einarbeitungsverpflichtung von Wirtschaftsdüngern mit einem Reduktionspotential von 0,4 Kilotonnen wesentlich leichter, kostengünstiger und einfacher umzusetzen wäre. Nötig wäre dafür ein Verzicht auf die Kleinschlagregelung, derzufolge Betriebe unter fünf Hektar bei mindestens zwei Schlägen von den Gülle-Einarbeitungspflichten ausgenommen sind.
Der Bauernbund verwies auch darauf, dass Oberösterreichs Landwirte bei der Reduktion von Ammoniak-Emissionen bundesweite Vorreiter sind, da hierzulande aktuell 46 Prozent der bodennahen Gülleausbringung erfolgt. Diese trage maßgeblich dazu bei, das Ziel einer zwölfprozentigen NH3-Reduktion bis zum Jahr 2030 zu erreichen.
Strompreis: Privathaushalte von Bauern fallen durch den Rost
Die private Strompreisbremse auch für bäuerliche Haushalte verfügbar zu machen war eine weitere Forderung der Vollversammlung. Schließlich ist dem Großteil der bäuerlichen Betriebe auch für den privaten Stromverbrauch ein L-Lastprofil (Landwirtschaft) hinterlegt – derzeit können aber nur Zählpunkte berücksichtigt werden, die den H-Lastprofilen (Haushalt) zugeordnet sind. „Durch den schon beschlossenen Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft werden nur die betrieblichen Mehraufwände unterstützt. Das Gesetz muss rasch dahingehend repariert werden, dass die bäuerlichen Betriebe auch für ihren privaten Stromverbrauch die Entlastung für einen Grundverbrauch von 2900 Kilowattstunden zukommt.
Die „Energiewende“ muss administrierbar bleiben
Bereits Realität ist die viel zitierte „Energiewende“ auf den bäuerlichen Betrieben. Die heimische Land- und Forstwirtschaft stellt sich dieser Herausforderung gerne. Damit die Umsetzung möglichst einfach gelingt und alle verfügbaren Fördermittel auch abgeholt werden können, ist davor Beratung und das Erstellen eines Energiekonzeptes notwendig. „Eine einfach administrierbare Förderstufe eins ist dringend zu gewährleisten, der vorgesehene Beratungsaufwand darf die verfügbaren Personalressourcen nicht überschreiten. Nur so können Investitionen tatsächlich gemacht und wichtige Schritte in Richtung energieautarke Bauernhöfe gesetzt werden“, betont Waldenberger.
Lebensmittel-Versorgung hängt am seidenen Faden
Ebenfalls ein Thema bei der Vollversammlung waren die jüngsten Änderungen und Zielwerte in der EU-Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Aus der Sicht des OÖ Bauernbundes würden sich diese als „völlig realitätsfern“ erweisen. Schließlich geht es dabei um eine europaweite Reduktion der eingesetzten Wirkstoffmengen um 50 Prozent bis zum Jahr 2030. „Eine rasche Anpassung der Verordnung ist erforderlich, sonst ist die Lebensmittelversorgungssicherheit in Europa gefährdet. Es droht dann eine Auslagerung der Nahrungsmittelerzeugung in Drittländer mit deutlicher geringeren Umwelt-, Tierwohl- und Produktionsstandards“, warnt Waldenberger.
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