Antiteuerungspaket – die Maßnahmen im Überblick

Die Bundesregierung hat eine Reihe von Anti-Teuerungsmaßnahmen gesetzt.

Das Anti-Teuerungspaket der Regierung besteht aus einer Reihe einzelner Maßnahmen. Das Ziel ist, verschiedenen Personengruppen treffsicher gegen die Teuerung zu helfen. Hier die einzelnen Maßnahmen im Überblick:

Die Landwirtschaftskammer Niederösterreich bietet mit dem “Entlastungsrechner Landwirtschaft” ein kostenloses Tool um die Leistungen für den eigenen Betrieb zu berechnen. Einfach QR-Code scannen.

• Energiekostenausgleich – Bereits im Frühjahr wurden an rund 400.000 Haushalte Gutscheine im Wert von 150 Euro zur Einlösung eines Energiekostenausgleichs ausgesendet. Wer diesen Gutschein noch nicht eingelöst bzw. bekommen hat, hat dafür noch bis Jahresende Zeit. Berechtigt sind Einpersonenhaushalte mit bis zu 55.000 Euro an Einkünften bzw. Mehrpersonenhaushalte mit Einkünften von bis zu 110.000 Euro.
Infos: energiekostenausgleich.gv.at

• Familienleistungen – Für Familienbeihilfenbezieher gibt es eine einmalige Sonderzahlung von 180 Euro pro Kind. Der Betrag wurde im August automatisiert ausbezahlt.
Der Familienbonus soll bereits für das laufende Jahr 2022 auf 2.000 Euro pro Kind bzw. auf 650 Euro für Kinder über 18 Jahren erhöht werden. Der Familienbonus kann über die Lohnverrechnung des Arbeitgebers berücksichtigt werden oder per Antrag über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023.
Parallel dazu wird der sogenannte Kindermehrbetrag, also der Steuerabsetzbetrag für Eltern mit kleinen Einkommen, von 450 auf 550 Euro erhöht. Er ist über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen.

300-Euro-Teuerungsausgleich – Diese Notfallmaßnahme ist für Personengruppen vorgesehen, die eine der folgenden Leistungen beziehen: aus der Arbeitslosenversicherung, eine Ausgleichszulage, Sozialhilfe, Umschulungsgeld oder Stipendien. Auch wer über längere Zeit Kranken- und Rehabilitationsgeld bezieht, ist anspruchsberechtigt. Die Auszahlung sollte im September automatisch erfolgt sein.

• 500-Euro-Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus – Der Klimabonus soll 2022 einheitlich auf 250 Euro pro Person erhöht werden (statt wie bisher regional gestaffelt von 100 bis 200 Euro). Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt bekommen die Hälfte. Ausgezahlt wird der Klimabonus im September oder Oktober. Wo die Kontonummer fehlt, werden Gutscheine ausgeschickt, die man bei Partnerunternehmen einlösen kann.
Gleichzeitig mit dem Klimabonus kommt der Teuerungsbonus von einmal 250 Euro pro Person zur Anweisung. Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt bekommen die Hälfte.

• Außerordentliche Einmalzahlung für Pensionisten und Teuerungsabsetzbetrag
Pensionisten erhalten per Oktober eine steuer- und SV-freie Einmalzahlung im Bereich von 100 bis zu 500 Euro.
Parallel dazu werden die bestehenden Absetzbeträge für Arbeitnehmer und Pensionisten für 2022 einmalig um bis zu 500 Euro erhöht (Teuerungsabsetzbetrag). Der Teuerungsabsetzbetrag muss über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 aktiv beantragt werden. Pensionisten mit Anspruch auf die Einmalzahlung haben keinen Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag.

• Abschaffung der kalten Progression – Unter kalter Progression versteht man den “schleichenden” Anstieg der Steuerbelastung aufgrund der fehlenden Anpassung des Steuertarifs an die Inflation. Um der kalten Progression entgegenzuwirken wurden die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen über die Höhe der Inflationsrate (um 6,3%) angehoben. Dadurch werden insbesondere niedrige und mittlere Einkommen über die Inflationsrate hinausgehend entlastet. Bisher waren Bürgerinnen und Bürger ab einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro steuerpflichtig. Durch die Einigung der Bundesregierung liegt diese Grenze im nächsten Jahr bei 11.693 Euro. Die Grenzbeträge der weiteren Tarifstufen werden um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht. Das entspricht einer Anpassung um 3,47 ̇% und entlastet auch die Menschen mit mittleren und höheren Einkommen. Die Absetzbeträge samt zugehöriger Einschleifgrenzen und der SV-Rückerstattung werden in voller Höhe der Inflationsrate angepasst. Das entspricht einer Anhebung um 5,2%.

• Valorisierung der Sozialleistungen – Sozialleistungen wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfe und Reha-, Kranken- und Umschulungsgeld sollen ab sofort laufend an den Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst werden. Weiterhin nicht angepasst werden aber Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.

Zum Entlastungsrechner der LK Niederösterreich

- Bildquellen -

  • 2241 W TEuerungsausgleich: agrarfoto.com
- Werbung -
AUTORH.M.
Vorheriger ArtikelÖsterreich hat Kälberexporte um gut ein Viertel verringert
Nächster ArtikelAb 1. Jänner 2023 gibt es höhere Pensionen