Österreichs bäuerliche Familienbetriebe geraten durch die Übermacht von Handelskonzernen und anderen großen Abnehmern zunehmend unter Druck. Ein wichtiger Schritt, um die Situation zu verbessern, ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unfaire Geschäftspraktiken entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette, die von Bundesministerin Elisabeth Köstinger initiiert wurde. Heute hat der Ministerrat die entsprechenden Änderungen des Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetzes beschlossen. Die neuen Regeln treten Anfang 2022 in Kraft. Zudem wird im Landwirtschaftsministerium eine Ombudsstelle für heimische Bauern, Verarbeiter und Produzenten eingerichtet, um einen einfachen Zugang zu schneller Hilfe gegen unlautere Praktiken zu ermöglichen. Ab 1. März 2022 wird diese Ombudsstelle ihre Arbeit aufnehmen.
“Heute ist ein guter Tag für die heimischen Bauern und kleinen Verarbeiter. Jetzt ist endlich Schluss mit unfairen Geschäftspraktiken. Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser. Wir haben genug Lippenbekenntnisse von den großen Handelsketten gehört. Mit der Änderung des Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetzes haben wir nun erstmals eine Handhabe gegen diese erpresserischen Praktiken. Diese Gesetzesänderungen werden noch heuer im Parlament beschlossen”, berichtet Köstinger.
“Verspätete Zahlungen für verderbliche Waren, Auftragsstornierungen in letzter Minute, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen, erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln oder die Verweigerung schriftlicher Verträge sind mit diesen Gesetzesänderungen verboten. Wir richten auch eine neue Ombudsstelle ein, an die sich Bäuerinnen und Bauern wenden können, wenn sie von unfairen Praktiken betroffen sind. Sie können ihre Beschwerden auch anonym einbringen, damit die Ombudsstelle den Vorwürfen nachgehen kann. Das ist ein großer Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und zu fairen Preisen für hochwertige Lebensmittel”, erklärt Köstinger.
Ausweitung des Geltungsbereichs
Zusätzlich zu den bereits definierten unfairen Geschäftspraktiken wurden zwei weitere Sachverhalte aufgenommen. Dabei geht es einerseits um die Gewährung schlechterer Konditionen im Vergleich zu den Mitbewerbern bei gleichwertiger Leistung aus unsachlichen Gründen und zum anderen um die Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der Vermarktungsformen. Zusätzlich wurde der Geltungsbereich von 500 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro Jahresumsatz ausgeweitet, wodurch weitere Betriebe geschützt werden.
“Die Ergänzung der Liste der unfairen Geschäftspraktiken war ebenso notwendig wie die Ausweitung des Geltungsbereichs. Im Kampf ‘David gegen Goliath’ stehe ich auf der Seite der Landwirtschaft sowie der kleinen Erzeuger und Verarbeiter. Wie mit unseren Bäuerinnen und Bauern teilweise umgegangen wird, ist unwürdig”, so Köstinger.