Richtlinie gegen unfaire Geschäftspraktiken ist auf dem Weg

Unfaire Geschäftspraktiken können künftig anonym bei einer Beschwerdestelle gemeldet werden.

Grünes Licht für die Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unfaire Geschäftspraktiken. Per heutigem Beschluss des Ministerrates wurde eine Änderung des Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetzes auf den Weg gebracht. Ab 2022 werden Österreichs Bäuerinnen und Bauern mit einem Gesetz vor unfairen Geschäftspraktiken des Handels geschützt. Die Gesetzesänderungen sollen noch heuer im Parlament beschlossen werden und mit Jahresbeginn 2022 in Kraft treten.

Der Präsident des Österreichischen Bauernbundes Georg Strasser ist zuversichtlich, dass das neue Gesetz die heimische Familienbetriebe im Ringen um kostendeckende Erzeugerpreise unterstützt. Laut Strasser gibt es nun erstmals einen klaren Rechtsrahmen, der auch exekutiert werden kann.

Preisdrückereien sollen der Vergangenheit angehören

Strasser: „Preisdrückereien der Konzerne mit Millionengewinnen bei den kleinen Produzenten und Lieferanten sollen der Vergangenheit angehören.“ Der Handel verlange Lebensmittel zu immer höheren Standards und zu immer günstigeren Preisen. Zugleich werde die Marktmacht in vollen Zügen ausgenutzt und bis dato werde zum Teil auch mit unfairen Praktiken gearbeitet. Mit diesem Gesetz und der weisungsfreien Ombudsstelle im BMLRT solle diesem Ungleichgewicht auf Kosten der Bäuerinnen und Bauern ein Riegel vorgeschoben werden. Mit diesem Gesetz sei eine Reihe von Maßnahmen, wie der Fairnesskatalog, die Stelle für anonyme Beschwerden oder die Selbstverpflichtungserklärung der Händler national umgesetzt worden, so der Bauernbund-Präsident.

Moosbrugger: Mehr Fairness in der Wertschöpfungskette

Für LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger ist es höchste Zeit, dass künftig für mehr Fairness in der Lebensmittel-Wertschöpfungskette gesorgt wird. Mit der Einrichtung der weisungsfreien, unabhängigen Ombuds- und somit Anlaufstelle werde außerdem eine zentrale Forderung der LK Österreich umgesetzt, unterstreicht Moosbrugger. Es werde jedoch noch andere Anstrengungen und Maßnahmen brauchen, um Bauern und Produzenten zu einem besseren, kostendeckenden Wertschöpfungsanteil zu verhelfen. Die LK Österreich werde auch weiterhin das massive Ungleichgewicht thematisieren und sich “ins Zeug legen”, um eine bessere Balance herzustellen.

Köstinger: “Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser”

Laut Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger habe man durch das neue Gesetz nun erstmals eine Handhabung gegen erpresserische Praktiken der Handelsketten. Lippenbekenntnisse habe man genug gehört, jetzt sei endlich Schluss mit unfairen Geschäftspraktiken. Dazu zählen:
• Verspätete Zahlungen für verderbliche Waren,
• Auftragsstornierungen in letzter Minute,
• einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen,
• erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln oder
• die Verweigerung schriftlicher Verträge.
Zusätzlich wurden weitere zwei Sachverhalte aufgenommen:
• Die Gewährung schlechterer Konditionen im Vergleich zu Mitbewerbern bei gleichwertiger Leistung aus unsachlichen Gründen und
• die Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder von Vermarktungsformen.
Weiters wurde der Geltungsbereich von 500 Mio. Euro auf eine Milliarde Euro Jahresumsatz ausgeweitet, wodurch weitere Betriebe geschützt werden.

Köstinger: „Die Ergänzung der unfairen Geschäftspraktiken war notwendig. Im ‚Kampf David gegen Goliath’ stehe ich an der Seite Landwirtschaft, der kleinen Erzeuger und Verarbeiter. Ich werde auch in Zukunft den Finger in die Wunden legen – auch wenn es die Handelsketten stört. Wie mit unseren Bäuerinnen und Bauern teilweise umgegangen wird, ist unwürdig.“

Zudem wird im Landwirtschaftsministerium eine Ombudsstelle für heimische Bäuerinnen, Bauern, Verarbeiter und Produzenten eingerichtet, um einen einfachen Zugang zu schneller Hilfe gegen unlautere Praktiken zu ermöglichen. Bereits ab 1. März 2022 wird die Ombudsstelle ihre Arbeit aufnehmen. Betroffene Erzeuger können ihre Beschwerden auch anonym einbringen. Die Ombudsstelle werden den Vorwürfen in jedem Fall nachgehen. Die nun vorliegende Gesetzesänderung sei ein großer Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und zu fairen Preisen für hochwertige Lebensmittel, erklärt Köstinger. 

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AUTORH.M.
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