Schutz vor Überspannung
Im landwirtschaftlichen Sektor ist der Blitzschutz seit Jahren gesetzlich geregelt. Thumser geht davon aus, dass bei Betriebsobjekten, die im Rahmen der letzten zehn Jahre errichtet worden sind, eine Blitzschutzanlage vorgeschrieben worden ist, diese aber nicht immer ausgeführt wurde. Bei feuerpolizeilichen Überprüfungen komme es dann immer wieder zu Überraschungen, da dadurch die Baugenehmigung nicht im vollen Umfang erfüllt wurde. Eine Nachrüstung komme dann oft sehr viel teurer. Problematisch sei auch, dass oftmals nur der äußere Blitzschutz installiert werde. Technische Einrichtungen sind dadurch aber nicht geschützt. Das auf Überspannungsschutzmaßnahmen häufig vergessen werde, stoßt bei Thumser auf Unverständnis: “Hochautomatisierte Stallungsanlagen im Wert von mehreren hunderttausend Euro erhalten oftmals überhaupt keinen Schutz.”
Überprüfung der Blitzschutzanlage
Bei landwirtschaftlichen Objekten sind Blitzschutzanlagen alle fünf Jahre zu prüfen. “Dies funktioniert vorrangig durch eine augenscheinliche Besichtigung, eine messtechnische Überprüfung der Erdungsanlage und des Überspannungsschutzes”, erklärt Thumser.