Seit dem Antragsjahr 2015 ist die Digitalisierung aller beantragten Schläge verpflichtend vorzunehmen. Grundlage für die Beantragung der Flächen ist die sogenannte “Referenz” (maximal beihilfefähige Fläche). Die Führung und Wartung der Referenz obliegt der AMA. Alle bisherigen Digitalisierungsergebnisse (z. B. der Landwirte oder aus Vor-Ort-Kontrollen) stehen für die Antragstellung zur Verfügung.
Referenzfläche “physikalischer Block”
Der “Block” (Referenzblock) ist eine eindeutig abgrenzbare und in der Natur erkennbare, zusammenhängende, landwirtschaftlich genutzte Fläche, die durch feste Grenzen (z. B. Wald, Straßen, Gewässer, Bahnlinien etc.) abgegrenzt ist. Er kann eine bis mehrere Nutzungsarten enthalten und kann von einem oder mehreren Betrieben bewirtschaftet (beantragt) werden. Änderungen in der Referenz können nur von der AMA als Behörde vorgenommen werden. Weichen die Bewirtschaftungsverhältnisse von der bestehenden Referenz ab, muss diese geändert werden. Dazu ist ein Referenzänderungsantrag zu stellen. Referenzänderungsanträge können ab dem Mehrfachantrag Flächen 2016 ausschließlich online gestellt werden. Sofern die Ausweitung der beantragten Fläche über die Referenz hinaus auf dem Luftbild nicht eindeutig ersichtlich ist, ist ein Nachweis (Kaufvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvereinbarung, Rodungsbescheid, Fotodokumentation etc.) erforderlich, um die Ausweitung nachvollziehen zu können. Detailinformationen und Anleitungen dazu sind im Internet auf www.ama.at zu finden unter dem Pfad “Formulare & Merkblätter” – “Mehrfachantrag Flächen”.
Beantragung der Direktzahlungen
Die Beantragung der Direktzahlungen erfolgt im Mehrfachantrag Flächen durch das Kreuz beim Punkt “Direktzahlungen (DZ)”. Dadurch können die Basisprämie, die Greening-Zahlung und die Gekoppelte Stützung beantragt werden. Zusätzlich kann die Maßnahme “Zahlung für Junglandwirte” beantragt werden. Die Zahlung für Junglandwirte kann für maximal fünf Jahre gewährt werden und ist in jedem Jahr innerhalb dieses Zeitraumes zu beantragen.Ist der Betriebsinhaber keine natürliche Person, so ist auch die Angabe des Anspruchsberechtigten erforderlich. Wurde bereits im Vorjahr die Zahlung für Junglandwirte beantragt und alle erforderlichen Unterlagen (Ausbildungsnachweis) übermittelt, dann sind keine weiteren Unterlagen notwendig. Hat sich der Anspruchsberechtigte jedoch geändert, dann sind die entsprechenden Nachweise hochzuladen.Auf die Gewährung der gekoppelten Stützung für Schafe und Ziegen kann durch Ankreuzen von “opting out” – gekoppelte Stützung für Schafe/Ziegen verzichtet werden.Betriebsinhaber, die im Jahr 2015 in die Kleinerzeugerregelung einbezogen wurden (automatisch oder durch Beantragung im Mehrfachantrag 2015), können durch das Setzen des Kreuzes “Ausstieg aus der Kleinerzeugerregelung” im Mehrfachantrag 2016 aus der Kleinerzeugerregelung aussteigen. Nach einem Ausstieg aus der Kleinerzeugerregelung ist ein Wiedereinstieg in den Folgejahren nicht mehr möglich. Biobetriebe, die nicht an der Öpul Maßnahme “Biologische Wirtschaftsweise” teilnehmen, müssen das Kreuz “Biobetrieb gemäß Artikel 29 der VO (EG) Nr. 834/2007” setzen. Diese Betriebe müssen die Greening-Verpflichtungen nicht einhalten
Öpul-Neueinstieg – Termin ist derzeit in Verhandlung
Das Öpul 2015 umfasst 22 Maßnahmen, die teilweise noch in Varianten und Optionen untergliedert sind (z. B. Begrünungsvarianten oder Bio-Bienen). An den gewählten Maßnahmen muss grundsätzlich über den gesamten Verpflichtungszeitraum teilgenommen werden. Der letztmögliche Einstieg in Maßnahmen des Öpul 2015 war mit dem Herbstantrag 2015 für das Antragsjahr 2016 möglich. Derzeit wird angestrebt, auch noch einen Neueinstieg mit dem Herbstantrag 2016 zu ermöglichen. Bei der Maßnahme “Tierschutz – Weide” ist der letztmögliche Einstieg mit dem Herbstantrag 2018 für das Antragsjahr 2019, bei der Maßnahme “Natura 2000 – Landwirtschaft” ist der letztmögliche Einstieg mit dem Herbstantrag 2019 für das Antragsjahr 2020 möglich. Durch die erstmalige Beantragung der jährlichen Maßnahme “Tierschutz – Weide” oder “Natura 2000 – Landwirtschaft” erfolgt eine Vorbeantragung der Maßnahme für alle nachfolgenden Jahre bis zum Jahr 2020. Die Weiterführung der Maßnahme wird durch die Abgabe des Mehrfachantrags-Flächen beantragt. Nach Erfüllung der jährlichen Verpflichtung ist ein Ausstieg möglich. Nach einem Ausstieg ist ein Wiedereinstieg nur mit einem neuerlichen Herbstantrag möglich.
Öpul – Antrag auf Maßnahmenübernahme
Mit einer Verpflichtung belegte Flächen können nach dem Termin für die Abgabe des Herbstantrags, jedoch spätestens bis zum Ende der Nachreichfrist für die Abgabe des Mehrfachantrags-Flächen (bei der Maßnahme “Alpung und Behirtung” bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Almauftriebsliste) im Übernahmejahr von einem anderen Bewirtschafter für die Restlaufzeit übernommen werden, wenn dies nicht zu einer Ausweitung der Verpflichtung auf andere Flächen um mehr als 50 Prozent der beantragten teilnahmefähigen Maßnahmenfläche führt. Der Antrag auf Maßnahmenübernahme kann nur mehr online auf www.eama.at gestellt werden. Die Förderungsvoraussetzungen für die bewirtschafteten Flächen bzw. förderrelevanten Tiere sind im gesamten Verpflichtungszeitraum einzuhalten. Die Verpflichtungsdauer (Vertragsdauer) beträgt sechs Jahre bei Beginn mit 1. Jänner 2015 (bis einschließlich 31. Dezember 2020) und fünf Jahre bei Beginn mit 1. Jänner 2016 (ebenfalls bis einschließlich 31. Dezember 2020).
Antragstellung Ausgleichszulage (AZ)
Die Beantragung der Ausgleichszulage (AZ) erfolgt im Mehrfachantrag Flächen durch das Kreuz “Ausgleichszulage”. Dadurch werden auch die Erschwernispunkte, welche vormals die Berghöfekatasterpunkte (BHK-Punkte) waren, beantragt. Hier sind, wie gewohnt, Daten für die Erschwernispunkteberechnung notwendig, welche im Mehrfachantrag angegeben werden müssen. (Erreichbarkeit der Hofstelle, Abgeschnittenheit, Weg- und Seilbahnerhaltung). Bei Fragen zur Förderungsabwicklung stehen die Landwirtschaftskammern zur Verfügung. Weiters hat die AMA für alle wichtigen Bereiche Hotlinenummern eingerichtet. Ein Verzeichnis dieser Nummern ist im Merkblatt zum Mehrfachantrag 2016 zu finden bzw. im Internet unter www.ama.at bzw. www.eama.at