200 Euro pro Betrieb für RTK-Korrektursignal

Von 1. bis 30. Oktober nimmt die Landwirtschaftskammer Niederösterreich Anträge für die Förderung der Nutzung eines RTK-Korrekturdatendienstes entgegen. Damit wird ein weiterer Punkt des „Bauernhofpaketes 2020“ des Landes Niederösterreich umgesetzt.

Durch das verbesserte Satellitensignal können Aussaat, Düngung und der Pflanzenschutz präziser ausgebracht werden.

Um landwirtschaftlichen Betrieben den Einstieg in neue Precision-Farming-Anwendungen zu erleichtern, unterstützt das Land Niederösterreich diese mit einem pauschalen Förderbeitrag von 200 Euro pro Betrieb für das Jahr 2020. Anträge können bereits gestellt werden.

Präziser Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln

Precision-Farming-Anwendungen in der Land- und Forstwirtschaft sind weiter auf dem Vormarsch und gelten mittlerweile als Schlüsseltechnologien in der Umsetzung der Agrarumweltprogramme. In sensiblen Bereichen, wie der Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, kann beispielsweise durch eine RTK-Spurführung noch präziser und damit umweltschonender gearbeitet werden. Grundlage dafür ist ein satellitengestütztes Lenksystem, wobei Satellitendaten durch die Nutzung eines kostenpflichtigen RTK-Korrektursignals auf eine Genauigkeit von zwei Zentimeter korrigiert werden können.

Für LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf wird mit der Prämie ein weiterer Schritt zur breiteren Anwendung dieser umweltschonenden und betriebsmittelsparenden Technologie forciert. „Modernste Technik muss auch für unsere bäuerlichen Familienbetriebe erschwinglich sein. Mit dieser Unterstützung des Landes Niederösterreich gibt es einen zusätzlichen Anreiz im Bereich der Digitalisierung“, so Pernkopf. Auch LK-NÖ-Präsident Johannes Schmuckenschlager betonte: „Niederösterreichweit sind bereits rund 1000 Betriebe für die Nutzung dieser Technik ausgestattet. Unsere Aufgabe als Landwirtschaftskammer sehen wir jedenfalls darin, solche Technologien für unsere vorherrschende kleinräumige, bäuerliche Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen.“

Die Einbeziehung von Lohnunternehmen soll laut Schmuckenschlager  ebenfalls dazu beitragen, eine möglichst breitflächige Anwendung zu sichern.

Förderanträge können bis 30. Oktober gestellt werden

Beantragen können diese Förderung Land- und Forstwirte und Lohn­unternehmer. Der Betriebssitz muss in Niederösterreich liegen. Online-Antragstellung bis 30. Oktober 2020: https://eformular.lk-noe.at (ab 1. Oktober ist die Seite online).

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