Unter dem Leitmotiv „Raum für Wandel“ wurde dabei ein 10-Punkte-Programm für das gemeinsame Handeln bis 2030 festgelegt – von einer klimaneutralen Raumentwicklung über die Stärkung von Orts- und Stadtkernen bis hin zur Optimierung regionaler Wertschöpfungsketten. Alle Infos dazu sind ab sofort unter www.oerek2030.at abrufbar.
„Seit mittlerweile 50 Jahren bietet die ÖROK eine bewährte Plattform für eine länderübergreifende Abstimmung, die für eine positive überregionale Entwicklung unerlässlich ist. Das österreichische Raumentwicklungskonzept ‚ÖREK 2030 – Raum für Wandel‘ bietet eine gezielte Strategie, um die zukünftigen raumbezogenen Herausforderungen zu bewältigen“, begrüßt Landesrat Tratter das ausgearbeitete Konzept und betont: „Die Raumordnung kann einen großen Beitrag zum Klimaschutz und zur positiven Landesentwicklung leisten – dazu müssen nachhaltige Maßnahmen, sowohl regional als auch überregional, gesetzt werden. Das Konzept ‚ÖREK 2030‘ bietet eine gute Grundlage.“
Österreichische
Bodenschutzstrategie
Zudem wurde im Rahmen der ÖROK-Sitzung die „1. Österreichische Bodenschutzstrategie“ auf den Weg gebracht. Ziel ist es, bis 2030 den Bodenverbrauch österreichweit um 80 Prozent zu reduzieren. Binnen eines Jahres soll die Strategie im Einvernehmen von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden beschlossen werden. „In Tirol werden bereits seit Jahren gezielte Maßnahmen im Bereich der Raumordnung gesetzt, um beispielsweise Baulandüberhänge zu reduzieren. Aktuelle Statistiken der ÖROK zeigen, dass in den vergangen sechs Jahren – von 2014 bis 2020 – der Anteil an Baulandüberhängen um knapp vier Prozent reduziert werden konnte. Damit gehen wir im Österreich-Vergleich mit gutem Beispiel voran, trotz topographisch bedingter geringer Siedlungsfläche. Die aktuellste Widmungsbilanz für das Jahr 2020 zeigt darüber hinaus, dass in Tirol im Verhältnis zur Bevölkerungsentwicklung sehr wenig Bauland neu gewidmet wird“, informiert Robert Ortner, Vorstand der Abteilung Raumordnung und Statistik des Landes Tirol. „Eine österreichweite Strategie zum Schutz von Grund und Boden ist jedenfalls sinnvoll, um eine langfristige bodensparende räumliche Entwicklung zu gewährleisten“, so LR Tratter.
Hintergrundinformation
Raumordnung und Raumplanung stimmen die Ansprüche und Interessen der Gesellschaft an den gemeinsamen Lebensraum ab. Diese Aufgaben werden von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden gemäß den jeweils verfassungsrechtlich definierten Zuständigkeiten wahrgenommen. Zur besseren Koordination wurde 1971 die Österreichische Raumordnungskonferenz gegründet. Sie setzt sich aus den Mitgliedern der Bundesregierung, den Landeshauptleuten, den PräsidentInnen von Städte- und Gemeindebund sowie – in beratender Funktion – der Wirtschafts- und Sozialpartner zusammen. Eine ihrer wichtigsten Aufgaben ist die Erstellung des Österreichischen Raumentwicklungskonzepts (ÖREK). Es wird etwa alle zehn Jahre überarbeitet und als freiwilliges und gemeinsames Übereinkommen von allen beteiligten ÖROK-Mitgliedern erstellt und beschlossen.
- Bildquellen -
- ÷sterreichische Raumordnungskonferenz: BMLRT/Paul Gruber