Was passiert, wenn auf Bauernhöfen ein Corona-(Verdachts-)Fall auftritt?
Sind bäuerliche Familienmitglieder von einer Corona-Infektion betroffen bzw. müsssen sie in 14-tägige Quarantäne, so ist das der Bezirkshauptmannschaft (Gesundheitsamt) zu melden. Diese entscheidet, was am Hof passiert bzw. ob eine Desinfektion der Produktionsstätte zu erfolgen hat.
Wer macht die Hofarbeit, wenn der Bauer oder die Bäuerin ausfallen?
„Die anfallenden Arbeiten in Stall, Hof und Feld müssen kontinuierlich erledigt werden“, sagt dazu Maschinenring-Geschäftsführer Nationalratsabgeordneter Hermann Gahr. „Wenn ein Betriebsführer durch Unfall oder Krankheit ausfällt, steht der Familie die soziale Betriebshilfe des Maschinenrings in dieser Krise zur Seite“. Laut Gahr sind die Zivildiener in Tirol bereits auf die Situation eingestellt. „Unsere Zivildiener sind angehalten die notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen einzuhalten und verrichten ihre Hof- und Feldarbeiten unter Vermeidung sämtlicher überflüssiger Kontakte. Derzeit sind unsere 26 landwirtschaftlichen Zivildiener auf den Höfen im Einsatz. Aktuell ist es so, dass in Notfällen fachlich kompetente Hilfe über die soziale Betriebshilfe und den Zivildienst bereit gestellt werden kann“, gibt Gahr Einblick. „Mein besonderer Dank gilt Frau Bundesministerin Köstinger, die ihre Zuständigkeit für den Zivildienst mit Verlässlichkeit und Umsicht wahr nimmt, damit ist der Zivildienst nicht nur im Sozial- und Rettungswesen eine wichtige Säule für soziale Sicherheit.“
Sind Tiere oder ihre Produkte vom Coronavirus betroffen?
Laut Landwirtschaftsministerium heißt es: „Es gibt keine Fälle, bei denen nachgewiesen wurde, dass sich Menschen über Lebensmittelverzehr mit dem Coronavirus infiziert haben.“ Auch gebe es keinen einzigen Hinweis darauf, dass Nutztiere am Coronavirus erkranken könnten.
Wie schwer trifft die Coronakrise die heimische Landwirtschaft?
Vor allem Betriebe, die sich auf Vermarktung an Gastronomie, Hotels oder Schulen spezialisiert haben bzw. auf die Vermietung von Ferienwohnungen oder Privatzimmern stehen derzeit vor dem Nichts. Im ersten Schritt geht es der Bundesregierung um die Sicherung von Existenzen. Dafür wurde ein Härtefallfonds eingerichtet, dieser soll Kleinunternehmen in der Wirtschaft aber auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterstützen. Die AMA hat eine Antragstellung über www.eama.at erarbeitet, wo die betroffenen Betriebe unbürokratisch ihre Anträge ab Montag, den 30. März 2020 einbringen können. Die Soforthilfe des Härtefallfonds soll jenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben helfen, die ihre Einkünfte rein aus der land- und forstwirtschaftlichen Produktion erwirtschaften.
Weitere wichtige Fragen und Antworten betreffend die heimische Landwirtschaft im Zusammenhang mit COVIT-19 findet man laufend aktualisiert auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums unter www.bmlrt.gv.at
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