Weinbau – Anhebung der Hektarhöchsterträge

Per Verordnung hat der Landwirtschaftminister nun die Hektarhöchsterträge bei Qualitäts- und Landwein sowie bei Rebsortenwein für das Weinjahr 2016 erhöht

Spätfrost im Frühjahr und lokale Hagelunwetter stellen viele Winzer vor existenzielle Herausforderungen. Speziell in der Steiermark, im Burgenland und in Teilen Niederösterreichs ist es zu massiven Ernteausfällen gekommen. Die Winzer haben die Möglichkeit, dies durch Traubenzukauf auszugleichen. Weil gleichzeitig in vielen Gebieten ein qualitativ hochwertiger Weinjahrgang herangereift ist, hat das nationale Weinkomitee beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft eine Anhebung der Hektarhöchsterträge beantragt. Damit soll der Ertragsausgleich zwischen den Weinbaugebieten ermöglicht werden. Per Verordnung hat der Landwirtschaftminister nun die Hektarhöchsterträge bei Qualitäts- und Landwein sowie bei Rebsortenwein für das Weinjahr 2016 von 9000 auf 10.800 kg Trauben bzw. von 6750 auf 8100 Liter Wein erhöht. Bis zu diesen Ertragsgrenzen ist somit eine Abwertung auf Tafelwein nicht erforderlich. Damit soll ein marktkonformes Angebot an Qualitätsweintrauben möglich sein.

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