Die von deutschen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer angekündigten technischen Vorschriften für Hardware-Nachrüstungen bei Pkw liegen nun vor. Sie sollen ermöglichen, dass Kraftfahrzeuge mit Dieselantrieb der Schadstoffklassen “Euro 4” und “Euro 5” von Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden können, wenn diese im realen Fahrbetrieb weniger als 270 mg NOx pro Kilometer ausstoßen. Die technischen Vorschriften für Hardware-Nachrüstungen bei PKW sollen Anfang Januar 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Freude bei den Autoherstellern über Nachrüstungen (durch Drittanbieter) scheint gering zu sein. So sieht Volkswagen die geplante Umrüstung von Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 5 weiterhin kritisch und rät seinen Kunden von einer Hardware-Nachrüstung durch Drittanbieter ab. „Alle uns bisher bekannten Konzepte weisen Nachteile für unsere Kunden auf, etwa Mehrverbrauch und damit erhöhte CO2-Emission, zum Teil auch Leistungsreduzierung“, warnt Volkswagen-Entwicklungsvorstand Frank Welsch. Zudem ließen sich laut Volkswagen entgegen einiger Darstellungen in den Medien nicht alle Euro 5-Fahrzeuge nachrüsten und nicht alle würden einen Richtwert von 270 mg/km unterschreiten, um von drohenden Einfahrverboten ausgenommen zu werden. Welsch zur Funktionssicherheit und Haftungsfrage: “Eine Umrüstung, die einen enormen technischen und zeitlichen Aufwand bedeutet, kann zu massiven Problemen bei der Zuverlässigkeit und damit bei der Kundenzufriedenheit sorgen. Dies können wir als Automobilhersteller im Sinne unsere Kunden weder befürworten noch dafür haften. Deshalb raten wir von Hardware-Nachrüstungen ab.“
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