In insgesamt 25 Ländern wurde im Zeitraum zwischen 8. Dezember 2020 und 23. Februar 2021 der EU beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie im Vereinigten Königreich 1.022-mal hochpathogene Vogelgrippeviren (HPAI) nachgewiesen. Davon wurden 592 Ausbrüche in Geflügelbetrieben, 421 bei Wildvögeln und neun Fälle bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln gemeldet. Das geht laut Agra-Europe aus einem Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Parma hervor.
Die meisten dieser Fälle wurden in Frankreich gemeldet, nämlich 442 Ausbrüche bei Hausgeflügel sowie sechs bei Wildvögeln.
An zweiter Stelle folgte Deutschland mit 207 Fällen bei Wildvögeln sowie 50 Ausbrüchen in Geflügelbetrieben.
In Dänemark wurden 63 Fälle von infizierten Wildvögeln gemeldet und ein Fall bei Hausgeflügel.
In Österreich wurden seit dem 4. Februar sowohl H5N8- als auch H5N5-Viren bei einigen Wildvögeln (Höckerschwäne) festgestellt.
Aus Russland wurden sieben Fälle des HPAI-Virus des Typs A (H5N8) beim Menschen gemeldet. Bei den Betroffenen handelte es sich um Geflügelarbeiter mit asymptomatischem oder leicht symptomatischem Infektionsverlauf. “Das Infektionsrisiko im Zusammenhang mit dem Typ A (H5N8) ist für die allgemeine Bevölkerung in der EU/im EWR nach wie vor sehr gering und für berufsbedingt exponierte Personen gering. Bislang gibt es keine Anzeichen für Mutationen, die ein bekanntes Zoonose-Potenzial aufweisen” stellt die EFSA fest.
Generell sei das Risiko von weiteren Ausbrüchen der Geflügelpest in den genannten Ländern nicht gebannt. Gefährdet seien vor allem Regionen mit einer hohen Geflügelbestandsdichte, stellt die Behörde in Parma fest. Die Früherkennung von Infektionen bei Geflügel innerhalb der eingerichteten Überwachungszonen und die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen seien deshalb sehr wichtig.
- Bildquellen -
- Mobiler Hennenstall: agrarfoto.com