Der Vollspaltenboden in der Schweinehaltung wird gesetzlich verboten. Dies soll im Rahmen eines “Tierwohlpaketes” umgesetzt werden, das die zuständigen Bundesminister Johannes Rauch und Norbert Totschnig heute vorgestellt haben.
Verbot von Vollspalten und ganzjähriger Anbindehaltung
Neben dem Vollspaltenverbot sieht das Paket auch weitere Tierwohlmaßnahmen vor:
• ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern,
• ein Verbot des sinnlosen Tötens von Küken sowie
• Einschränkungen bei den Tiertransporten.
Das Paket soll noch im Juli durch den Nationalrat beschlossen werden.
Übergangsfrist bis Ende 2039
Laut Gesetzesentwurf sind bei Neu- und Umbauten von Schweineställen Buchten mit Vollspaltenboden ohne Funktionsbereiche bereits ab 2023 verboten. Im Detail vorgeschrieben sind auch bis zu 20 Prozent mehr Platz, verpflichtende Klimatisierung, mehr Beschäftigungsmaterial und sogenannte „strukturierte Buchten“ – also eigene Liege-, Aktivitäts- und Kotbereiche mit angepasster Temperaturregelung. Für bestehende Stallungen gilt eine Übergangsfrist bis Ende des Jahrs 2039.
Bis 2026 werden Vorschläge für einen neuen gesetzlichen Mindeststandard in der Schweinehaltung erarbeitet. Dieser wird nach einer fachlichen Begutachtung und politischer Diskussion festgesetzt und ist anschließend für weitere Neu- und Umbauten sowie ab 2040 auch für bestehende Ställe verbindlich.
Kastration unter Narkose wird ermöglicht
Weiters im Paket enthalten ist eine Erleichterung der Kastration der Ferkel unter Narkose. Laut einer Novelle der Tierhaltungsverordnung soll die Verwendung eines Narkosegases ermöglicht werden. Dazu können die Tierhalter eine entsprechende Ausbildung absolvieren.
Mehr Tierwohl, Investitionsschutz für die Bauern
Bundesminister Johannes Rauch kommentierte das Paket als einen “goßen Erfolg für den Tierschutz” und als “echte Wende in der Schweinehaltung”. Schon in den kommenden Jahren gebe es Verbesserungen für Millionen Schweine, gleichzeitig werde den Betrieben die Umstellung erleichtert.
Für Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig wir das Paket den Interessen des Tierschutzes, der Bauern und auch der Verbraucher gerecht. Gerade in Zeiten der Teuerung müssen Schritte der Weiterentwicklung behutsam gesetzt werden, um heimische Produktionsketten nicht zu gefährden und keinen weiteren Teuerungsschub auszulösen. Auch wenn einzelne Punkte des Pakets fordernd seien, gebe es für die tierhaltenden Betriebe Planungssicherheit. Erstmals sei es gelungen, im Tierschutzgesetz einen Investitionsschutz für bestehende Systeme zu verankern.
Schnitzel vom österreichischen Schwein
Totschnig: “Mit dem Ausstieg aus dem Vollspaltenboden gehen wir auf die gestiegenen gesellschaftlichen Erwartungen für mehr Tierwohl und Qualität ein. Ich appelliere an die Bevölkerung, zu heimischem Fleisch zu greifen. Wer keinen Vollspaltenboden will, entscheidet sich künftig für das Schnitzel vom österreichischen Schwein!“
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