Sobald sich etwas im Familiensystem ändert, ist die Zeit gekommen über das Zusammenwohnen zu sprechen. Anlass bieten zum Beispiel die Hofübergabe, ein/e Partner/in zieht auf den Hof oder Familienzuwachs. „Jung wie Alt muss sich überlegen, was für Wohnraum benötigt wird“, sagt Sozial- und Lebensberaterin Susanne Fischer. Bei Umbauten ist die Finanzierbarkeit im Blick zu behalten. Vorab ist zu überlegen: Investiere ich in etwas, was mir nicht gehört? Zahle ich als Lebensgefährte mit? Welche Kosten übernimmt Alt, welche Jung? Kann ich auch die anfallenden Kosten in Zukunft abdecken? Fischer empfiehlt die vorhandene Bausubstanz des Hofes bei einem Umbau gut zu nutzen, „dem Haus Rechnung zu tragen“ und dabei „Gespür und Rücksichtnahme für die Vorgängergeneration“ walten zu lassen. Nicht zu vergessen bei der Wohnraumplanung sei für die Betriebsführer die Nähe zum Wirtschaftstrakt, vor allem wenn Viehwirtschaft betrieben wird.

Aufräumen und schnüffeln bei den anderen verboten

Fischer spricht sich klar für aufgeteilte Wohnbereiche durch getrennte Eingangs- oder Bereichs­türen aus. Aber: Durch­gänge mit anschließenden Zugängen sind zu vermeiden. Denn, jeder Mensch brauche Rückzugsraum, Privatsphäre, Platz für persönliche Dinge, auf die nicht jeder zugreifen kann. „Es braucht eine Tür, wo Alt wie auch Jung – sogar das eigene Kind – anklopfen muss“, so Fischer. „Und ‚Herein‘ soll auch noch wer sagen, bevor man eintritt.“ Die Wohnbereiche des anderen seien zu akzeptieren, man hat in diesen nichts verloren: Dort wird nicht geputzt, nicht zusammengeräumt, nichts umgestellt und nicht geschnüffelt. Die klar getrennten Wohnbereiche beinhalten auch zwei Küchen. „Erst dann kann eine gute Kooperation gelingen, die auf Freiwilligkeit basiert. Man muss nicht gemeinsam essen, aber man kann sich gegenseitig helfen“, so Fischer. Im Gegensatz dazu führe das Vorhandensein von nur einer Küche zu einer Zwangskooperation. In Mehrgenerationenhäusern gilt es Verhaltensregeln für alle Bereiche aufzustellen, die gemeinsam genutzt werden, damit jeder weiß, wofür er zuständig ist: Wer säubert den Waschraum, wer dekoriert das Vorhaus, wer räumt den Wirtschaftsraum auf?

Selbst der Gemüsegarten lässt sich aufteilen

Im Vorhinein geregelt gehört zudem die Pflege und Nutzung der grünen Bereiche rund ums Haus, wie Gemüsegarten, Ziergärten und Sitzgelegenheiten. „Selbst der Gemüsegarten lässt sich teilen“, so Fischer. Auch unterschiedliche Ansichten von Gartenbau könnten gut nebeneinander existieren, wenn klar ist, wer welche Gartenbereiche nutzen darf. Und wenn die Gartenarbeit eine Leidenschaft ist, so könne dies in den Übergabevertrag mitaufgenommen werden. Auch hier sind Fragen zu klären, wie: Wer ist für das Rasenmähen zuständig, wo dürfen die Kinder spielen?

„In einem Mehrgenerationensystem ist Kooperation als Grundhaltung notwendig“, so Fischer. Möglichkeiten gäbe es viele, das Zusammenleben angenehm zu gestalten. Gefragt seien ein wenig Kreativität, und vor allem Respekt und Wertschätzung im Umgang miteinander. Das Zusammenleben am Hof betrifft meist nicht nur das Wohnen, sondern auch gemeinsames Arbeiten. Auch hier können Spielregeln, wie in der nächsten Ausgabe berichtet, zu einem Lebensraum frei von Konflikten führen.

Zusammenleben am Hof: Darauf kommt es an

Mithilfe der Eltern: Mach es so, wie du es mit Nachbarn halten würdest

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AUTORBrigitte Aistleitner
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