Der vergangene Almsommer hat in Südtirol großes Leid ausgelöst, sowohl bei den geschädigten Bauern als auch bei den verschreckten Herden und gerissenen Tieren. Grund dafür war das Großraubtier Wolf, das damals Südtirol als seine neue Heimat auswählte.
Dagegen vorgehen will nun der Südtiroler Landesrat Arnold Schuler, der den Gesetzesentwurf zur „Vorsorge und Entnahmemaßnahmen bei Großraubwild“ der Südtiroler Landesregierung vorgestellt hat. Am vergangenen Dienstag wurde der Entwurf von der Landesregierung abgesegnet.
Tiroler Regelung bereits in Kraft
Seit 2012 gibt es in Österreich einen Wolfsmanagementplan. Darin ist geregelt, dass ein Wolf unter Umständen wie dem aggressiven Verhalten gegenüber Menschen oder dem wiederholten Angreifen einer geschützten Nutz- und Haustierherde entnommen werden kann.
Das Tiroler Jagdgesetz ergänzt diesen Plan. Die Behörde kann nach Anhörung geeigneter Sachverständiger mit Verordnung festlegen, ob von einem Großraubtier eine Gefahr für Mensch oder Weidetier ausgeht.
Tirol ist schwieriges Gebiet
Voraussetzung für die Entnahme von Wölfen, Bären und Luchsen ist ein vollständig vorhandener Herdenschutz.
Schwierigkeiten ergeben sich in Tirol aufgrund des alpinen Gebietes. Die großflächigen Almgebiete, die inhomogenen Tierherden und die verstärkte Nutzung von Almen durch Wanderer machen den Herdenschutz fast unmöglich. „Erfahrungen mit Herdenschutzmaßnahmen aus anderen Regionen können nicht so ohne Weiteres auf die Alpen übertragen werden“, bestätigt auch der Tiroler Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler.
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