Im Mai 2018 wurde nach vielen Jahren intensiver Diskussion ein neuer EU-Rechtsrahmen für die Bio-Produktion innerhalb der Europäischen Union beschlossen. Die neue EU-Bio-Verordnung sieht laut Bauernbund zahlreiche noch nicht ausverhandelte und teilweise nicht bekannte Änderungen vor. Das stelle die österreichischen und europäischen Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern vor große Herausforderungen. „Es ist ein großer Erfolg, dass die EU-Kommission unsere Forderungen anerkannt und die Anwendung der neuen Bio-Verordnung von Januar 2021 auf Januar 2022 verschoben hat. Dadurch gewinnen wir Zeit, für eine gut vorbereitete Umsetzung“, so Abg. z. NR Bauernbund-Präsident DI Georg Strasser und Agrarsprecherin der ÖVP im Europaparlament Simone Schmiedtbauer.

„Uns ist es ein großes Anliegen, dass wir künftige Änderungen und Anpassungen im Bio-Bereich gut vorbereiten können – das hilft allen Beteiligten. Vom Bauern beginnend bis hin zum Konsumenten. Darüber hinaus sind die Auswirkungen der Corona-Krise auf den europäischen und internationalen Agrarmärkten noch nicht absehbar. Bei derartigen Marktunsicherheiten noch gleichzeitig eine aufwendige Systemumstellung durchzuführen, würde für unsere Biobetriebe Planungsunsicherheit bedeuten. Das ist eine gute Nachricht für unsere heimischen Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern, denn unsere Forderung nach einer Verschiebung wurde gehört“, begrüßen Simone Schmiedtbauer und Georg Strasser die Entscheidung seitens der EU-Kommission.

 

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