Sorge vor Eintrag der Vogelgrippe

Bei dem toten Schwan in Niederösterreich wurde das hochpathogene Virus nachgewiesen (Symbolbild).

Österreich ist wachsam. Die Entwicklungen rund um die Vogelgrippe in den Nachbarländern werden genau beobachtet und auch mit Sorge verfolgt. Bisher ist in Österreich noch kein Fall bekannt, das Risiko steigt aber weiter. 

Zuletzt wurde in Konstanz am Bodensee (Deutschland) ein toter Schwan aufgefunden, bei dem die Geflügelpest nachgewiesen werden konnte. In der Schweiz wird deshalb bereits überlegt die vorbeugenden Maßnahmen weiter zu verschärfen, wie der landwirtschaftliche Informationsdienst (LID) berichtete. 

Wichtige Präventionsmaßnahmen

In Österreich jedenfalls bleiben die seit Anfang Dezember geltenden Regelungen weiter aufrecht. In den Risikogebieten, zu denen auch die Bodensee-Region in Vorarlberg zählt, sind die Präventionsmaßnahmen strikt einzuhalten. Das bedeutet laut AGES (Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit):

  • In gemischten Betrieben die getrennte Haltung der Enten und Gänse von übrigem Geflügel.
  • Haltung des Geflügels in Ställen oder in oben abgedeckten Haltungsvorrichtungen.
  • Ausnahme von der Haltung in Ställen, wenn Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachtes Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln möglichst verhindert.
  • Wildvögel dürfen nicht mit Futter oder Wasser, das für das Geflügel bestimmt ist, in Kontakt kommen. Die Ausläufe müssen gegenüber Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
  • Erhöhung der hygienischen Sicherheitsmaßnahmen: Reinigung und Desinfektion mit besonderer Sorgfalt.
  • Der Behörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden, wenn ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20 %, ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als 2 Tage besteht oder wenn die Mortalitätsrate höher als 3 % in einer Woche ist.
  • Tot aufgefundene Wild- und Wasservögel sind der Amtstierärztin bzw. dem Amtstierarzt zu melden.

Nach aktuellem Wissensstand ist diese aktuell zirkulierende Vogelgrippe nicht auf den Menschen übertragbar.

(red.V.S.)

- Bildquellen -

  • Dead Swan In The Water: berkay08 - stock.adobe.com
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