Seit Montag Antragstart für Investitionsförderung

Die Antragstellung für „Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung“ der Förderperiode 2023 bis 2027 ist seit 9. Jänner möglich.

Start der Investitionsförderung 2023-2027.

Die digitale Förderplattform (DFP) ermögliche die Übernahme vieler vorhandener Daten, was die die Antragstellung wesentlich vereinfache, wird seitens der LK Niederösterreich betont. Weiterhin stehen auch – nach vorheriger Terminvereinbarung – die zuständigen Betriebswirtschaftsberaterinnen und -berater der jeweiligen Bezirksbauernkammer unterstützend zur Seite.

Was wird gefördert?

  • Stallbauten (Basisstandard und besonders tierfreundlich);
  • Einstellgebäude für Maschinen, Lagerhallen, Futterbergeräume, Wirtschaftsgebäude;
  • Technische Einrichtungen (fest verbunden) für Melken und Fütterung, Gülletechnik, Einstreutechnik, Förder-, Reinigungs- und Verteilertechnik, Trocknungs- und Belüftungsanlagen, Abluftwäscher, Krananlagen und sonstige technische Anlagen;
  • Silo- und Düngersammelanlagen, Sammelanlagen für Flüssigmist mit Abdeckungen, Festmistlagerstätten sowie Kompostaufbereitungsplatten;
  • Bauliche und technische Alminvestitionen;
  • Bauliche Maßnahmen und Technik im Gartenbau;
  • Anlage und Schutzmaßnahmen von erwerbsmäßigen Obst- und Dauer-
    kulturen;
  • Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen;
  • Bodennahe Gülleausbringung inkl. Verschlauchung und Separatoren;
  • Reifendruckregelanlagen, Umrüstung von fossil betriebenen Motoren und Mehrkosten für die Neuanschaffung eines Pflanzenölmotors;
  • Mobile Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft (wie Futtermischwagen,
    Siloentnahmegeräte, Gülleroboter, Mobile Reinigungs-, Sortier-, und Trocknungsanlagen, Elektrische Hoflader);
  • Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft: Einzelbetrieblicher und gemeinschaftlicher Erwerb selbstfahrender Motormäher, Erntemaschinen für Kartoffel-, Rüben-, Wein- und Obstbau, Spezialkulturen, Pflanzenschutzgeräte, und Direktsaatanbaugeräte;
    Lenkeinrichtungen für Parallelfahrsysteme, nicht fossil betriebene Feldroboter, Wildtierdetektion.

Und nach welchen Kriterien?

Die Vorhaben werden in einem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt.

Ausführliche Informationen finden sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niederösterreich unter:
Start der Investitionsförderung 2023 – 2027 | Landwirtschaftskammer Niederösterreich (lko.at)

- Bildquellen -

  • Investitionsförderung: agrarfoto.com
- Werbung -
AUTORRed. DL
Vorheriger ArtikelIn Deutschland schwächelt der Bio-Absatz erstmals
Nächster ArtikelRinder-Bestandsmeldung per App direkt an eAMA