Schmiedtbauers Europablick

FIT-FOR-55 PAKET: Am Dienstag, 25.01., haben wir in Brüssel im Agrarausschuss über einzelne Dossiers aus dem Fit-for-55 Paket diskutiert. Bei der geplanten Änderung der EU-Verordnung zu Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) werden massive Probleme auf die Land- und Forstwirtschaft zukommen, wenn nicht nachgebessert wird. Problematisch ist hier die Forderung nach verbindlichen CO2-Speicherzielen für jeden Mitgliedsstaat. In Österreich haben wir durch nachhaltige Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen bereits Erhebliches geleistet, doch unsere Vorleistungen bleiben gemäß LULUCF-Vorschlag der Europäischen Kommission unberücksichtigt. Wenn es uns nicht gelingt die 3.000 Mio. t fossiles CO2, die jedes Jahr aus der Verbrennung von Kohle, Erdölprodukten und Erdgas entstehen, dann verkommt die komplexe LULUCF-Verordnung zu einer sinnlosen Rechenübung ohne Mehrwert. Auch die geplante Änderung der Erneuerbare Energie Richtlinie (RED III-Richtlinie) bereitet uns große Sorgen. Hier müssen Barrieren gegen eine energetische Holznutzung und gegen eine aktive nachhaltige Waldbewirtschaftung aus dem Weg geräumt werden. Praxistauglichkeit ist das Maß der Dinge. Vor allem wenn es um eine Verdoppelung der Zielvorgaben des Anteils der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergiebedarf der EU27 von bisher 20% im Jahr 2020 auf nunmehr 40% im Jahr 2030 geht. Unsere biogenen Energieträger machen derzeit einem Anteil von ca. 60% im Portfolio der erneuerbaren Energien aus, sie leisten also den größten Beitrag. Beim Fit-for-55 Paket ist das Gesamtkonzept der Kommissionsvorschläge unstimmig und zu überdenken, das habe ich der Europäischen Kommission so auch mitgeteilt.

FARM-TO-FORK STUDIE: Am Dienstag, 25.01., wurde eine weitere Studie der Universität Wageningen zur Farm-to-fork Strategie vorgestellt. Das Zeugnis war vorhersehbar und ist wieder negativ ausgefallen. Für mich ist wichtig, dass Klimaschutz nicht auf dem Rücken der Bauern und vor allem nicht auf Kosten unserer bäuerlichen Familienbetriebe ausgetragen wird. Ziel der EU-Bemühungen muss die Durchsetzung eines regionalen Ansatzes in der Landwirtschaft sein. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass Frankreich als derzeitiges EU-Vorsitzland unter dem Schlagwort “Spiegelklauseln” in Handelsabkommen unsere langjährige Forderung aufgreift, dass Importe von Agrarprodukten dieselben Standards erfüllen müssen, wie europäische Erzeugnisse, wenn es um Produktionsbedingungen, Tier- und Umweltschutz geht. Außerdem brauchen wir dringend eine konsequente, verpflichtende Lebensmittelherkunftskennzeichnung, damit die Bürger eine informierte Kaufentscheidung zugunsten heimischer und regional produzierter Produkte treffen können.

 

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