Schadholzereignisse bei Einheitswert berücksichtigt

Schadholz-Fälle sorgen bei vielen Waldbesitzer(innen) für finanzielle Sorgen.

Der neu eingeführte Waldfonds bringt eine Änderung der Bewertungsrichtlinie mit sich. Ab sofort können bei der Berechnung des forstlichen Einheitswertes auch Schadholzereignisse berücksichtigt werden. “Damit reduziert sich der Einheitswert der Betriebe und somit die Berechnungsgrundlage für Steuern- und Abgaben”, erklärt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. 

„Der Klimawandel bringt immer heftigere Stürme, Schneebrüche oder Dürreperioden mit großflächigem Borkenkäferbefall mit sich. Dadurch wird bei einzelnen Betrieben immer öfter die nachhaltige Struktur der Waldbestände völlig zerstört. Die damit verbundenen dauerhaften Ertragswertminderungen können nun durch einen 30%-igen Abschlag berücksichtigt werden“, begrüßt LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger die neuen Bewertungsrichtlinien für Waldflächen.

Betroffene Waldbesitzer(innen) können ab sofort Anträge auf eine Wertfortschreibung stellen, wobei wie bisher die bestehenden Wertfortschreibungsgrenzen erreicht werden müssen. Dieselben betragen entweder eine 5%-ige Änderung des gesamten Einheitswertes des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, mindestens aber 300 Euro, oder mehr als 1.000 Euro.

Die Änderungen im Überblick

  • Der „Kalamitätsabschlag“ in Höhe von 30 Prozent wird ab Stichtag 01.01.2021 gewährt, wenn mindestens 20% des Wirtschaftswald-Hochwaldes von einer Kalamität betroffen sind.
  • Dabei können alle flächigen Kalamitätsschäden im Wirtschaftswald-Hochwald ab dem Jahr 2017 geltend gemacht werden.
  • Verteilt sich die Kalamität auf mehrere kleine Flächen, müssen diese Einzelflächen mindestens 0,3 ha groß sein.
  • Der Abschlag kann auch geltend gemacht werden, wenn die betroffene Fläche bereits verjüngt ist (z.B. Naturverjüngung oder Aufforstung ist vorhanden).

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AUTORred.V.S.
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