Die “American Farm Bureau Federation” (AFBF), eine Interessenvertretung der Landwirte in den Vereinigten Staaten, und John Deere haben eine Absichtserklärung unterzeichnet, die das Recht von Landwirten sicherstellen soll, ihre landwirtschaftlichen Geräte selbst zu reparieren.

Die Absichtserklärung (“memorandum of understanding”), die auf der AFBF-Konferenz 2023 in San Juan, Puerto Rico, unterzeichnet wurde, ist das Resultat mehrjähriger Gespräche zwischen AFBF und John Deere. „Landwirte müssen die Freiheit haben zu wählen, wo Geräte repariert werden, oder sie selbst zu reparieren, um die Kosten zu kontrollieren“, so AFBF-President Zippy Duvall. Die Absichtserklärung verpflichte John Deere sicherzustellen, dass Landwirte und unabhängige Reparaturwerkstätten Zugang zu nötigen Werkzeugen und entsprechender Software haben. Gleichzeitig sollen die geistigen Eigentumsrechte von John Deere geschützt und die Sicherheit der Ausrüstung gewährleistet bleiben.

Gemäß der Vereinbarung wird John Deere mit Landwirten und Händlern zusammenarbeiten, um auftretende Probleme zu lösen, und sich mindestens zweimal pro Jahr mit AFBF treffen, um den Fortschritt zu bewerten. Die Vereinbarung formalisiert auch den Zugang der Landwirte zu Diagnose- und Reparaturcodes sowie Handbüchern und Produktleitfäden. Sie soll auch sicherstellen, dass Landwirte Diagnosegeräte direkt von John Deere kaufen können und Unterstützung vom Hersteller bei der Bestellung von Teilen und Produkten erhalten.

Die Absichtserklärung hat nach einer Aussendung der amerikanischen Interessenvertretung das Potenzial, “als Modell für andere Hersteller zu dienen”.  AFBF habe diesbezüglich jedenfalls bereits Gespräche aufgenommen. Ob im Hinblick auf das “Recht zur Reparatur” (“Right to Repair”) der große Wurf gelungen ist, bleibt dennoch offen. Denn im “memorandum of understanding” ist eine AFBF-Selbstfesselung und Ausstiegsklausel vereinbart. Nach Abschnitt III erklärt sich die AFBF nämlich bereit, die Farm Bureau-Organisationen der einzelnen Bundesstaaten zu ermutigen, die in dieser Vereinbarung eingegangenen Verpflichtungen anzuerkennen und keine “Right to Repair-Gesetze” einzuführen oder zu unterstützen, die Verpflichtungen auferlegen, die über die Zusagen in der Absichtserklärung hinausgehen. Für den Fall, dass staatliche oder bundesstaatliche Gesetze oder Vorschriften in Bezug auf Angelegenheiten erlassen werden, die von dieser Absichtserklärung und/oder dem Recht auf Reparatur abgedeckt werden, behalten sich sowohl AFBF als auch der Hersteller das Recht vor, mit einer Frist von fünfzehn (15) Tagen schriftlich von der Absichtserklärung zurückzutreten.”

Welche Auswirkung hat die Vereinbarung auf Bauern in Europa, speziell auch in Österreich? „Entgegen der Situation in Amerika gibt es bei uns die Gruppenfreistellungsverordnung, die es ohnedies jeder Werkstatt erlaubt, für eine Marke zu reparieren, sofern sie die Qualitäts- und Reparaturrichtlinien des Herstellers einhält“, teilt Günter Kallus, Geschäftsführer des Lagerhaus Technik-Centers, auf Anfrage der BauernZeitung mit. Die neuen Maschinen seien jedoch hochkomplex, „die Geräte, Schulungen und das Spezialwerkzeug für eine Werkstatt, die nicht mit einer bestimmten Mindestpopulation des Herstellers arbeiten, kaum finanziell darstellbar“. Außerdem sei die Reparatur durch eine Fachwerkstatt zum Schutz des Kunden.

Lieber auf Experten setzen

John Deere-Kunden haben dort also die Sicherheit, dass mit Originalteilen eine Reparatur durchgeführt wird, auf die sie auch Garantien und Gewährleistungen haben. „Im Normalfall verfällt die Garantie, wenn die Reparatur nicht durch eine verifizierte Fachwerkstatt gemacht wird“, warnt der Experte. Zur Minimierung von Reparatur-Risiken verweist er auf Serviceverträge und -pakete sowie „Expert Alert“ von John Deere, das rechtzeitig über einen Defekt informiere. Das wiederum spare wertvolle Zeit während des Einsatzes, da anstehende Reparaturen geplant werden können, in der die Maschine nicht im Einsatz sei. Kallus: „Alles in allem ist die Komplexität in der Landtechnik an einem Punkt angelangt, in der Reparaturen durch den Besitzer gar nicht mehr in einem sinnvollen Umfang möglich sind und sogar davon abzuraten ist.“
(Artikel aktualisiert am 16.1.2023)

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  • 6R Serie LTC Salzburg: John Deere
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AUTORRed. MS
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