OÖ. Grünlandprogramm von der EU genehmigt

Hiegelsberger:
Hiegelsberger: “Mit dem Grundwasserschutzprogramm kann gerade den Grünland- und Rinderbauern in Oberösterreich geholfen werden.” ©Land OÖ/Walkobinger
Nach dem ersten Jahr in der neuen Förderperiode werden Anpassungen im Programm Ländliche Entwicklung (LE) vorgenommen. Die von Österreich ausgearbeiteten Änderungsvorschläge wurden nun von der EU-Kommission genehmigt. Von den Maönahmen profitieren die oberösterreichischen Betriebe.

70 Euro je Hektar Grünland

Schon früher gab es in Oberösterreich das erfolgreiche Grünlandprogramm. Dieses wurde mit der LE-Anpassung nun als kofinanzierte Maönahme unter dem Titel “Grundwasserschutzprogramm” ins ÖPUL aufgenommen. Das ist ein groöer Erfolg für Oberösterreich, denn der Genehmigung waren intensive Verhandlungen mit den anderen Bundesländern vorausgegangen. Agrarlandesrat Max Hiegelsberger: “Nur durch gemeinsame Anstrengungen und dank der sehr guten fachlichen Begleitung durch die Abteilung Land- und Forstwirtschaft konnte das Grünlandprogramm genehmigt werden”, so Hiegelsberger. Je Hektar gibt es dafür nun eine Unterstützung von 70 Euro (Fördervoraussetzungen siehe untenstehend).

Die Landwirte werden etwa 100.000 bis 120.000 Hektar Grünlandfläche beantragen, schätzt Hiegelsberger. Damit sollen in Summe 7 bis 8,5 Millionen Euro jährlich auf die oberösterreichischen Bauernhöfe gelangen: “Ein neuer Meilenstein zur Absicherung der bäuerlichen Betriebe und Erhaltung der oö. Kulturlandschaft”, so Hiegelsberger. Mit dem Herbstantrag 2016 kann für diese Maönahme angesucht werden.

Förderung für mehr Tierwohl

Mit der LE-Änderung werden zahlreiche weitere Maönahmen  umgesetzt. Unter anderem werden Förderungen für Tierwohlmaönahmen gewährt. Kern dieser Maönahme ist die Bereitstellung von eingestreuten Liegeflächen in der Schweinehaltung und der Mast männlicher Rinder, die den Tieren mehr Platz und einen hohen Tierkomfort bieten (Voraussetzungen siehe untenstehend).

Prämien für Grünland und Tierwohlmaßnahmen

Grundwasserschutzprogramm:
Die Flächenprämie beträgt 70 Euro pro Hektar. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden: Bewirtschaft von mind. 2 Hektar Grünlandfläche in OÖ, Mindestanteil Grünland 40 %, absolutes Grünland-Umbruchsverbot, Hangneigung weniger als 25 %

Besonders tierfreundliche Stallhaltung – männliche Rinder und Schweine:
• männl. Mastrinder ab 6 Monate: 180 Euro/GVE, Reduktion bei gleichzeitiger Maönahme “Weide” auf 120 Euro/GVE, bei “Alpung” 150 Euro/GVE
• Jung- und Mastschweine ab 32 kg: 65 Euro / GVE
• Zucht- und Jungsauen ab 50 kg: 80 Euro/GVE
Förderungsverpflichtungen:
• Rinder: eingestreute Liegefläche mind. 40 Prozent; Gesamtfläche: mind. 3 m² bis 350 kg, mind. 3,6 m² bis 500 kg, 4,2 m² ab 500 kg
• Jung- und Mastschweine: eingestreute Liegefläche mind. 40 Prozent; Gesamtfläche: 0,7 m² für 32 bis 50 kg, 0,9 m² bis 85 kg, 1,1 m² über 85 kg
• Jung- und Zuchtsauen: mind. 0,95 m²/Jungsau bzw. 1,3 m²/Zuchtsau eingestreute Liegefläche, Gesamtfläche: 3 m²/Zuchtsau bzw. 2 m²/Jungsau

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