
Schärfere Bestimmungen bei der Kennzeichnung

Der nunmehrige Entwurf zur Novellierung des Weingesetzes bringe auch in anderen Bereichen fortschrittliche Ergebnisse, so der Weinbau-Präsident. Weitere Änderungen des Weingesetzes betreffen die Integration des Ausbruchweins in die Kategorie “Trockenbeerenauslese” und die Schaffung eines Vorbehalts der Bezeichnung “Ausbruch” für Prädikatsweine aus Rust, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Neu ist auch die Erhöhung des Hektarhöchstertrags von 9000 kg auf 10.000 kg nach Umstellung des Rebflächenverzeichnisses auf die Anforderungen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (Invekos). Die Novelle stellt zudem klar, dass das Rebflächenverzeichnis in Zukunft nicht von der Bundeskellereiinspektion, sondern von den für die Katasterführung zuständigen Landesstellen geführt wird. “Das neue Gesetz bringt insgesamt viele Verbesserungen und ist ein wichtiger Schritt vorwärts”, erklärt Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter.
Erfreulich ist laut Schmuckenschlager auch, dass der Gesetzesentwurf in verschiedener Hinsicht zu mehr Rechtssicherheit in der Weinbranche beitragen wird. Zum einen enthalte er wichtige Bestimmungen zur nationalen Umsetzung des neuen EU-Genehmigungssystems für Rebpflanzungen. Zum anderen erlaube eine Verordnungsermächtigung die Festlegung von konkreten Bedingungen für Sekt und Qualitätssekt. Durch die Möglichkeit, nicht klassifizierbare Uhudler-Rebsorten künftig als Obstweine zu vermarkten, wurde außerdem der Fortbestand des Uhudlers gesichert, welcher lange Zeit aus EU-rechtlicher Sicht umstritten war.
Die Novelle zum Weingesetz wird voraussichtlich Ende Mai im Plenum des Nationalrats behandelt.
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