Die Förderungsansuchen sind der jeweils zuständigen Förderungsabwicklungsstelle bis spätestens 30. September 2016 bzw. hinsichtlich Wein bis zum 15. November 2016 vorzulegen. “Die Situation in vielen Bereichen der Landwirtschaft ist dramatisch. Ungünstige Witterungsverhältnisse haben die schwierige Marktlage dazu noch verschärft. Die bäuerlichen Betriebe brauchen daher rasch diese finanzielle Unterstützung, damit sie auf eine größtmögliche betriebliche Planbarkeit setzen können”, so Berlakovich.
Niki Berlakovich: Anträge für Frostentschädigung ab sofort möglich
Die Förderungsansuchen sind der jeweils zuständigen Förderungsabwicklungsstelle bis spätestens 30. September 2016 bzw. hinsichtlich Wein bis zum 15. November 2016 vorzulegen.
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