Das Gesundheitsministerium hat die Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest (Vogelgrippe) verschärft. Betroffen sind vorerst Geflügehalter in den bereits seit Anfang Dezember definierten Risikogebieten. Für Betriebe, die mehr als 350 Stück Geflügel halten, wird in diesen Regionen eine absolute Stallpflicht verhängt.

„Das Risiko einer Infektion von Hausgeflügel ist als sehr hoch einzuschätzen“, wird die Nachschärfung im Gesundheitsministerium von Rudolf Anschober begründet. Der Erlass sei „im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium, den Bundesländern und unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Expertise der AGES [Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit, Anm.] und der VetmedUni Vienna“ beschlossen worden.

Anlass für die Nachschärfung der bisher geltenden Maßnahmen sind weitere Funde von infizierten Tieren. Nach dem Fund eines verendeten Schwans in Klosterneuburg wurde am 4. Feburar der erste Vogelgrippefall in Österreich seit 2017 bestätigt. Am Mittwoch wurde schließlich bei einem toten Schwan in Wien der Virusstamm H5N8 nachgewiesen, und bei zwei verendeten Schwänen in der Südsteiermark der H5N5-Stamm. Seitens der AGES wird betont: „Die derzeit in Österreich festgestellten Stämme (H5N8 und H5N5) sind für den Menschen nicht gefährlich und werden auch nicht über Lebensmittel übertragen.“

Das Gesundheitsministerium und das Landwirtschaftsministerium appellieren angesichts des hohen Risikos an die Geflügelhalter, die Regelungen möglichst rasch umzusetzen. Die Maßnahmen sind ab Erlass der Verordnung bis auf Weiteres gültig und werden laufend evaluiert. „Alle anderen Betriebe können die schon bisher vorgesehenen Ausnahmen, unter strikter Einhaltung der dabei vorgesehenen BIO-Sicherheitsmaßnahmen, in Anspruch nehmen“, heißt es in einer Aussendung der Ministerien.

Mehr Information auch unter https://bauernzeitung.at/in-risikogebieten-gilt-jetzt-die-stallpflicht/ 

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AUTORred.V.S.
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